Verkehrsbehinderungen wegen Brückenprüfung
Neustadt. Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass anlässlich einer Überprüfung der Hafenbrücke am Dienstag, dem 24. April mit Verkehrsbehinderungen im Bereich der L 309 (Eutiner Straße/Schiffbrücke) gerechnet werden muss.
In der Zeit von 9 bis 15 Uhr wird eine alle sechs Jahre vorgeschriebene Hauptprüfung der Hafenbrücke vorgenommen, die zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit der Brücke und damit zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient.
Während der Überprüfung wird der Verkehr einseitig mittels einer Baustellenampel über die Brücke geführt; die vorhandenen Ampelanlagen an der Ecke Bahnhofstraße und Schiffbrücke werden abgestellt. Es wird empfohlen, im vorgenannten Zeitraum die Autobahn zwischen den Anschlussstellen Neustadt-Mitte und Neustadt-Pelzerhaken als Umgehung zu nutzen. (red)

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