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Marlies Henke

Zuschüsse und Darlehen für kleine Unternehmen – Landesregierung beschließt Nothilfepaket

Die Landesregierung will kleinen Firmen helfen. Mit 10.000 Euro soll beispielsweise ein Gewerbetreibender oder Selbstständiger mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften unterstützt werden.

Die Landesregierung will kleinen Firmen helfen. Mit 10.000 Euro soll beispielsweise ein Gewerbetreibender oder Selbstständiger mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften unterstützt werden.

Kiel. Die Landesregierung hat gestern (21. März) die Weichen für unbürokratische und schnelle Hilfe für Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Kulturschaffende gestellt. Ziel sei es, möglichst vielen zu helfen, die durch die Krise in existenzielle Not geraten seien, sagte Ministerpräsident Daniel Günther.
 
Zunächst stehen 100 Millionen Euro in einem Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bereit.
Das Zuschussprogramm solle von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) abgewickelt werden, erläuterte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Für die Darlehensprogramme würden IB.SH und Hausbanken Hand in Hand arbeiten. Der Schutzschirm bestehe dabei aus Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds, weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen.
 
Zuschusshöhen Soforthilfeprogramm: 2.500 Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige eingeplant. 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem bis zu fünf Vollzeitarbeitskräfte (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse) vorgesehen. Für Gewerbetreibende und Selbstständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften stehen 10.000 Euro bereit.
 
Weitere 300 Millionen Euro sollen in einem Mittelstands-Sicherungsfonds bereitgestellt werden. Aus diesem Fonds können rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 750.000 Euro gewährt werden. Dabei gehe es um zunächst zinslose und tilgungsfreie Darlehen, die Liquiditätsengpässe überbrücken sollen, so Buchholz. Die Zuschüsse werden nur gewährt, soweit Anspruch auf Zuschüsse bis zur vorgenannten Höhe oder darüber hinaus aus Programmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise nicht bestehen. „Zielgruppen sind Gewerbetreibende und Selbstständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten sind“, betonte der Wirtschaftsminister.
 
Das Programm besteht aus zwei Tranchen, die mit jeweils 150 Millionen Euro hinterlegt sind. In der ersten Tranche sind Einzelkredite mit einer Laufzeit von maximal 12 Jahren zwischen 15.000 und 50.000 Euro möglich. Die Kredite werden 24 Monate lang tilgungsfrei sein; in den ersten fünf Jahren sind keine Zinsen fällig. In der zweiten Tranche stehen Kredite zwischen 50.000 und maximal 750.000 Euro bereit. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt ebenfalls zwölf Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei, die Laufzeit ist auf 12 Jahre begrenzt. Hier gelte ein vereinfachtes Verfahren.
 
Mit den Maßnahmen aus dem Mittelstandsicherungsfonds sollen die KfW-Programme optimal genutzt werden. Eine weitere Säule sind Steuerstundungen und ein vorläufiger Stopp von Vorauszahlungen an die Finanzämter: „Damit sorgen wir für den geringstmöglichen Liquiditätsabfluss aus den Betrieben, während die anderen Bestandteile des Programms dazu dienen, die Existenz der Firmen und Selbstständigen in dieser Phase abzusichern“, sagte Finanzministerin Monika Heinold.
 
Zudem sollen 50 Millionen Euro für einen Fonds bereitstehen, der die Bereiche Kultur, Bildung und Sport etwa bei Einnahmeausfällen stützen soll. Details wurde noch nicht festgelegt.
 
Vorerst noch keine Anträge stellen
Buchholz appellierte an die Betroffenen, sich mit Anträgen noch ein paar Tage in Geduld zu üben und von Anfragen an die Förderbanken noch abzusehen: „Alle arbeiten derzeit unter Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms. Wir gehen davon aus, dass ab Mitte nächster Woche Anträge zum Sonderprogramm gestellt werden können. Sobald dies der Fall ist, werden das Land und die Förderinstitute darüber öffentlich informieren. Wir bitten darum dringend, vorher noch keine Anfragen zu stellen.“
 
„Das Land möchte und wird weiterhin guter und verlässlicher Investor sowie Auftraggeber und Vertragspartner für die private Wirtschaft sein“, sagte Buchholz. Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, sollen weitere Lösungen gefunden werden. Ziel sei es, Einnahmeausfälle zu kompensieren und ausgefallene Leistungen nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs später erbringen zu können. (red/he)


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