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Gesche Muchow

75 Jahre Grundgesetz in Deutschland

Bild: HFR

Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte und ein guter Grund, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, was eigentlich im Grundgesetz steht und weshalb es für unser aller Zusammenleben so wichtig ist.

Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundrechte sind ebenfalls unabänderlich.

1949 bis heute

Der 23. Mai 1949 war der Geburtstag der Demokratie in der Bundesrepublik. Das damals verkündete Grundgesetz verkörpert Lehren aus der NS-Zeit. Konrad Adenauer, Theodor Heuss oder Carlo Schmid waren die bekannten Namen des Parlamentarischen Rates, der 1949 das Grundgesetz verfasste. Doch insgesamt gehörten dem Rat 77 Personen an, davon 65 stimmberechtigte Mitglieder. Nur vier von ihnen waren Frauen.

Da die Ministerpräsidenten der Länder die deutsche Teilung nicht durch einen eigenen Nationalstaat zementieren wollen, soll die neue Verfassung nur ein Provisorium sein und heißt deshalb auch nicht Verfassung, sondern „Grundgesetz“. Als mit dem Ende der DDR die fünf neu gebildeten ostdeutschen Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 beitreten und so den Auftrag der Präambel von 1949 erfüllen, wird aus dem Provisorium eine endgültige Verfassung - die Bezeichnung „Grundgesetz“ aber bleibt bestehen. (gm/red)


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