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Alexander Baltz

Neue Regelungen und Öffnungsschritte beschlossen

Das Land könne nun einen weiteren Öffnungsschritt machen, der angesichts der Lage verantwortbar sei, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Das Land könne nun einen weiteren Öffnungsschritt machen, der angesichts der Lage verantwortbar sei, so Ministerpräsident Daniel Günther.

„Mehr Miteinander möglich“
 




Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat am Dienstag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit angekündigte Öffnungsschritte umgesetzt. Ab Montag, dem 17. Mai, treten die neuen Regeln in Kraft.
 
Folgende Lockerungen gelten ab Montag:
 
 
Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt 10 Personen aus bis zu 10 Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig.
 
Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich. Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang max. 100).
 
 
Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu 10 Personen (aus 10 Haushalten) sitzen.
 
 
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (max. 24 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest / 48 Stunden bei PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.
 
 
Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
 
Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie z.B. Freizeitparks – für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich.
 
 
Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu 10 Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
 
 
Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen.
 
Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.
 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu 10 Kindern.
 
Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf max. 250 erhöht (bislang 100).
 
Bestattungen bzw. Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50). (red/ab)


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