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Marlies Henke

Neustadt legt Handbuch mit neuer Gestaltungssatzung vor

Neustadt. Eine quietschbunte Fassade am Markt oder ein großes Dachfenster mit Blick auf das Binnenwasser? Nicht alles, was Hauseigentümern gefällt, ist unbedingt erlaubt. Jedenfalls nicht, was das Erscheinungsbild von Häusern im Neustädter Altstadtbereich angeht.
 
Um das unverwechselbare Stadtbild zu erhalten, hatte die Stadtverordnetenversammlung im Februar eine neue „Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein“ beschlossen. Begleitend dazu wurde ein Handbuch mit Satzungstext und umfangreichen Informationen erstellt, das jetzt verfügbar ist.
„Das Gestaltungshandbuch soll beispielsweise Bauherren oder Architekten als Orientierung dienen und begründen, warum die Vorgaben überhaupt gelten“, erklärte Bauamtsleiterin Antje Weise im Gespräch mit dem reporter.
Viele Bauherren würden nicht wissen, dass es Bauvorhaben gibt, für die man zwar keinen Bauantrag braucht, die aber trotzdem vom Bauamt der Stadt genehmigt werden muss. „Zum Beispiel, wenn man seine Fassade neu anstreichen möchte. Wenn das Gebäude im Geltungsbereich der Entscheidungssatzung liegt, muss man die Fassadenfarbe trotzdem vom Bauamt der Stadt genehmigen lassen. Das geht in der Regel aber schnell und unkompliziert“, erläuterte Antje Weise.
 
Die Gestaltungssatzung gibt vor, wie unter anderem Dächer, Fassaden, Türen oder Fenster konkret auszusehen haben. Demnach müssen Dacheindeckungen in ziegelrot ausgeführt werden. Haustüren sind ausschließlich in Holz zulässig, Putzfassaden in eingeschränkten Farbtönen und Dachflächenfenster nur in öffentlich nicht einsehbaren Bereichen. Auch die Größen von Markisen oder Werbeschildern sind festgelegt. Vorrangig geht es dabei um den öffentlich sichtbaren Raum der Innenstadt.
Geltungsbereich der Satzung umfasst das Altstadtgebiet Ost, begrenzt durch den Hafen und den Straßen Am Hafensteig, Krabbenstraße, Waschgrabenallee, Grabenstraße, Vor dem Kremper Tor, Haakengraben und Am Binnenwasser sowie das Altstadtgebiet West im Bereich der Straßenzüge Vor dem Brücktor und Lienaustraße.
Das Gestaltungshandbuch gibt es im Bauamt oder online als Pdf-Datei auf der Webseite der Stadt Neustadt in Holstein www.stadt-neustadt.de. Unter dem Menüpunkt Service/Ortsrecht kann zudem der vollständige Satzungstext heruntergeladen werden. (he)


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