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Alexander Baltz

Nutzung von Zweitwohnungen: Kreis Ostholstein beseitigt Unklarheiten

Zoff beigelegt: Zweitwohnungsbesitzer, die schon angereist sind, dürfen bleiben. Neuanreisen sind ohne triftigen Grund untersagt.

Zoff beigelegt: Zweitwohnungsbesitzer, die schon angereist sind, dürfen bleiben. Neuanreisen sind ohne triftigen Grund untersagt.

Ostholstein. In den vergangenen Tagen hat es vor allem in den Ostseebädern des Kreises jede Menge Wirbel um das Thema „Zweitwohnungen“ gegeben. Unter anderem aus Grömitz, Scharbeutz und Timmendorfer Strand erreichten unsere Redaktion immer wieder Berichte von Streitigkeiten zwischen Einwohnern und Inhabern von Zweitwohnungen. Sogar Beleidigungen von Fahrern mit kreisfremden Kfz-Kennzeichen wurden beobachtet. In das Thema hat sich bereits Ministerpräsident Daniel Günther eingeschaltet: „Dass Menschen beschimpft worden sind, die bei uns zu Gast sind oder über viele Jahre schon eine eigene Wohnung haben, dass gesagt wurde: ‚Haut ab aus Schleswig-Holstein‘, ist schlicht und ergreifend inakzeptabel“, sagte der Ministerpräsident im NDR-Fernsehen. Dafür könne er sich nur entschuldigen.
 
 
Hieß es im vorherigen Erlass des Kreises Ostholstein am Freitag noch, dass Besitzer von Zweitwohnungen diese zu verlassen hätten (der reporter berichtete), dürfen sie nun bleiben (wenn sie bereits angereist sind), nachdem Innenminister Hans-Joachim Grote am Montag (23. März) einen entsprechenden Erlass für das Land verfügt hat.
 
 
Im Rahmen einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern der Ostseebädergemeinden hat sich Landrat Reinhard Sager am Dienstag weiter über die Situation vor Ort informiert. Übereinstimmend ist man zu dem Schluss gekommen, dass die bislang angeordneten Maßnahmen zielführend im Sinne eines effektiven Schutzes vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus in Ostholstein gewesen sind. Eine Welle von Anreisenden zu ihren Zweitwohnungen konnte mit den Regelungen bislang verhindert werden. Die Bürgermeister und der Landrat kamen aber überein, dass eine angepasste Allgemeinverfügung des Kreises notwendig sei. Der gemeinsame Appell aus der Runde ist der, dass Zweitwohnungsbesitzer möglichst nicht an die Küste reisen sollen.
 
 
„Die Maßnahmen dienen schlussendlich dem Wohle aller Bürgerinnen und Bürger. Der Kreis ist bislang von einem sprunghaften Anstieg bei den infizierten Fällen verschont geblieben. Wir hoffen, dass unsere Maßnahmen dies auch weiterhin zu verhindern helfen“, so Sager.
 
 
Am Dienstagabend (24. März) hat der Kreis Ostholstein daher folgende Allgemeinverfügung beschlossen, die ab sofort bis zunächst 19. April gilt:
 
 
Zweitwohnungsbesitzer, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinverfügung bereits in ihrer Nebenwohnung aufhalten, müssen nicht abreisen. Neuanreisen ohne triftigen Grund (ausgenommen Personen mit Erstwohnsitz im Kreis Ostholstein) sind untersagt.
Triftige Gründe für die Nutzung der Nebenwohnung liegen insbesondere vor, wenn:
 
• die Nebenwohnung aus zwingenden gesundheitlichen, beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen genutzt wird,
• Verwandte 1. Grades, die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner in der Nebenwohnung ihren derzeitigen Aufenthaltsort haben,
• eine zwingende Betreuung von betreuungs- oder pflegebedürftigen Familienangehörigen (Eltern, Kinder) in oder bei der Nebenwohnung sichergestellt werden soll, oder
• um eine am Hauptwohnsitz nicht zu gewährleistende Trennung von Personen vorzunehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung unter häusliche Quarantäne gestellt wurden, oder
• um zwingende und nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Nebenwohnung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Renovierungsarbeiten.   
Diese und weitere Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-oh.de nachzulesen. (ab/red)


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