Petra Remshardt
Verhalten im Wahllokal
Neustadt. Die Bundestagswahl am 26. September steht kurz bevor. Dieses Ereignis nimmt die Stadt Neustadt zum Anlass, über das Verhalten in den Wahllokalen zu informieren.
In jedem Wahllokal ist es gestattet, dass sich zwei Wahlberechtigte gleichzeitig aufhalten. Selbstverständlich ist zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren, ausgenommen davon sind die jeweiligen Hilfspersonen.
Außerdem wird gebeten, sich beim Betreten des Wahllokales die Hände zu desinfizieren. In jedem Wahllokal besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen beziehungsweise einer vergleichbaren Maske wie zum Beispiel einer FFP2-Maske.
Wählerinnen und Wähler müssen weder getestet, geimpft oder genesen sein, um das Lokal betreten zu dürfen. (red)
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