

Viele Paare planen ihren Hochzeitstermin nach Wetter, Location oder persönlicher Bedeutung. Doch ein weiterer Faktor kann vor allem gegen Jahresende interessant werden. Wer noch vor dem 31. Dezember heiratet, kann steuerlich profitieren und das sogar rückwirkend für das gesamte Jahr.
Das Ehegattensplitting wirkt rückwirkend
Der wichtigste Vorteil entsteht durch den Wechsel in die gemeinsame Veranlagung. Durch das sogenannte Splittingverfahren werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet und halbiert. Daraus ergibt sich in vielen Fällen eine geringere Steuerlast. Besonders spürbar ist der Effekt, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind.
Der entscheidende Punkt: Wer noch im Dezember heiratet, kann das Ehegattensplitting rückwirkend für das ganze Jahr nutzen. Das kann zu einer deutlichen Steuererstattung führen, die oft mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen kann.
Steuerklasse ändern und monatlich profitieren
Nach der Hochzeit kann eine neue Steuerklassenkombination gewählt werden. Beliebt sind die Varianten III und V oder die Kombination IV mit Faktor. Damit verändert sich die Höhe der monatlichen Abzüge vom Gehalt. Besonders Paare mit Einkommensunterschieden profitieren von einer Anpassung, da sie mehr Netto vom Brutto erhalten.Die neue Steuerklasse gilt jedoch erst ab dem Folgemonat nach der Änderung. Wer also noch kurz vor Jahresende heiratet, nutzt vor allem den Vorteil der rückwirkenden Jahresveranlagung.
Weitere finanzielle Vorteile
Neben der geringeren Einkommensteuer ergeben sich weitere Pluspunkte. Paare können Freibeträge gemeinsam nutzen. Auch Beiträge zu Versicherungen oder außergewöhnliche Belastungen können für beide zusammen wirken und somit die Steuerlast senken.
Viele Versicherungen wie Kranken- oder Haftpflichtversicherung bieten zudem Partnertarife an, die günstiger sind als zwei Einzelverträge.
Lohnt sich eine späte Dezember-Hochzeit?
Diese Frage lässt sich fast immer mit Ja beantworten. Die Eheschließung an den letzten Tagen des Jahres ist steuerlich genauso wirksam wie eine Hochzeit im Frühling. Sobald die Heiratsurkunde vor dem 31. Dezember ausgestellt ist, zählt die gesamte steuerliche Wirkung für das komplette Jahr.
Viele Paare nutzen deshalb kurzfristige Trautermine im Dezember. Standesämter bieten häufig zusätzliche Termine an, da die Nachfrage zum Jahresende steigt.
Wer ohnehin heiraten möchte und noch flexibel ist, kann mit einer Eheschließung vor dem Jahreswechsel spürbare Vorteile erzielen. Das Splittingverfahren, gemeinsame Freibeträge und mögliche Steuererstattungen machen eine Dezemberhochzeit nicht nur romantisch, sondern auch finanziell attraktiv. So startet das neue Jahr direkt mit einem Plus auf dem Konto und einem guten Gefühl für die gemeinsame Zukunft. (red)



