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Altersgerecht umbauen mit Plan

Mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen lassen sich die Möglichkeiten für altersgerechte Anpassungen des eigenen Zuhauses ermitteln. /Foto: djd/Bauherren-Schutzbund)

Mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen lassen sich die Möglichkeiten für altersgerechte Anpassungen des eigenen Zuhauses ermitteln. /Foto: djd/Bauherren-Schutzbund)

Bild: www.markopriske.de

Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter

Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage leben rund 78 Prozent der deutschen Senioren in den eigenen vier Wänden. Und die meisten wünschen sich, dass sie ihr Wohneigentum bis ins hohe Alter nutzen und sich ihre Selbstständigkeit erhalten können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, das Haus oder die Wohnung altersgerecht zu gestalten. Spätestens wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten, sind Umbaumaßnahmen gefragt. „Es lohnt sich, bereits frühzeitig, zum Beispiel im Rahmen einer sowieso geplanten Sanierung, eine Verbesserung der Barrierefreiheit mit einzuplanen“, rät Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

 

Zukunftsorientiert planen

Der erste Schritt zu einer bedarfsgerechten Planung ist eine Analyse des vorhandenen Wohneigentums und der Bedürfnisse seiner Bewohner. Dabei sollte man zukunftsgerichtet vorgehen und auch an fortschreitende körperliche Einschränkungen oder mögliche Erkrankungen denken. Mithilfe eines Sachverständigen, etwa eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters, lässt sich der Bedarf ermitteln. Der Fachmann kann auch beurteilen, ob sich Haus oder Wohnung für den geplanten Umbau eignen und mit wie viel Aufwand sie umzusetzen sind. Typische Problemfelder im Altbau sind zum Beispiel enge Treppenhäuser oder kleine Räume mit geringen Bewegungsflächen. Manches lässt sich etwa mit Vorbereitungen für Treppenlifte und ähnliche technische Hilfsmittel lösen. Wenn statisch möglich, können auch Räume zusammengelegt werden, um beispielsweise das Bad durch die Verbindung mit einem nicht mehr genutzten Kinderzimmer zu vergrößern.

 

Detaillierte Vertragsvereinbarungen treffen

Wenn es möglich ist, kann in den Vertrag für einen altersgerechten Umbau die Barrierefrei-Norm DIN 18040 ganz oder in Teilen einbezogen werden. In Teil 2 definiert sie die Planungsgrundlagen für private Wohnungen. Umfassende Barrierefreiheit nach dieser Norm ist in bestehenden Häusern allerdings nur im Ausnahmefall zu erreichen. Es kommt daher darauf an, dass die Maßnahmen im Rahmen des Machbaren möglichst passgenau und detailliert im Vertrag definiert werden. So kann man Unklarheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den ausführenden Unternehmen vorbeugen. Auch hier ist die Unterstützung eines unabhängigen Bausachverständigen sinnvoll, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen. Die Kosten für einen barrierefreien Umbau müssen Haus- und Wohnungsbesitzer nicht alleine stemmen. Über das KfW-Förderprogramm 159 kann ein zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. (djd)


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