

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer seine Finanzen rechtzeitig überprüft, kann möglicherweise noch Steuervorteile für 2026 nutzen. Dabei kommt es häufig auf den Zeitpunkt einer Zahlung und die richtigen Nachweise an.
Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich nur innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres nutzen. Deshalb lohnt es sich, vor dem 31. Dezember Rechnungen, Ausgaben und geplante Anschaffungen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Handwerkerkosten geltend machen
Ob Malerarbeiten, Heizungswartung oder Reparaturen im Haushalt: Für bestimmte Handwerkerleistungen können Privatpersonen eine Steuerermäßigung erhalten. Nach derzeitiger Rechtslage lassen sich 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro jährlich, direkt von der Einkommensteuer abziehen.
Wichtig ist, dass Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten auf der Rechnung erkennbar sind. Materialkosten zählen nicht dazu. Außerdem muss die Rechnung unbar bezahlt werden. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
Dienstleistungen im Haushalt nutzen
Auch für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder bestimmte Betreuungsleistungen gibt es steuerliche Vergünstigungen. Hier können unter den gesetzlichen Voraussetzungen 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich, berücksichtigt werden.
Selbst Mieter können profitieren, wenn begünstigte Leistungen beispielsweise über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet und entsprechend ausgewiesen werden.
Berufliche Ausgaben prüfen
Beschäftigte sollten ihre beruflich bedingten Ausgaben zusammenstellen. Dazu zählen beispielsweise Fachliteratur, Fortbildungen, Arbeitsmittel und Fahrtkosten. Übersteigen die anerkannten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, können sie die steuerliche Belastung zusätzlich senken.
Wer ohnehin größere berufliche Anschaffungen plant, kann prüfen, ob eine Zahlung noch im laufenden Jahr sinnvoll ist. Dabei sind die jeweiligen steuerlichen Abzugsregeln zu beachten.
Spenden und außergewöhnliche Belastungen
Auch Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können die Steuerlast mindern. Bei bestimmten Krankheitskosten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen kann es ebenfalls sinnvoll sein, die Ausgaben eines Jahres zusammenzurechnen. Allerdings gelten hier besondere Voraussetzungen und teilweise eine zumutbare Eigenbelastung.
Rechtzeitig beraten lassen
Nicht jede Ausgabe führt automatisch zu einer Steuerersparnis. Entscheidend sind die persönliche Einkommenssituation, bereits ausgeschöpfte Höchstbeträge und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Wer vor dem Jahreswechsel seine Unterlagen ordnet und größere Ausgaben mit einem Steuerberater bespricht, kann vorhandene Möglichkeiten gezielter nutzen. (red)
