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Bezahlbarer Wohnraum in Genossenschaftsform

Heikendorf (kas). Seit etlichen Jahren sprechen Politiker aller Fraktionen über die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum – nur haben sie wahrscheinlich ein anderes Portemonnaie zur Hand. Alexander Orth (Gemeindevertreter und Fraktionsvorsitzender der SPD) und Erik Volmar (Seniorenbeirat) als Initiatoren haben sich Gedanken gemacht, wie man auch in Heikendorf mittels einer Baugenossenschaft erträgliche Mieten erreichen kann. Die Wohnungssituation in Heikendorf spitzt sich immer weiter zu. Auch Wohnungen in „normalen“ Lagen werden mittlerweile mit bis zu 6.000 Euro pro Quadratmeter für einen Neubau und deutlich über 3.000 Euro pro Quadratmeter selbst für Altbauwohnungen angeboten. Die wenigen Mietangebote liegen zwischen 12,50 und bis zu 17 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Hier kann eine Baugenossenschaft helfen, die sowohl geförderten Wohnungen mit einer Miete von derzeit 6,10 bzw. 8 Euro pro Quadratmeter und frei finanzierte für etwa 11 Euro/m² anbieten könnte. Rund 50 Interessierte Heikendorfer Bürgerinnen und Bürger haben sich auf den Weg gemacht zur Auftaktveranstaltung. Orth dankte dem anwesenden Bürgermeister Tade Peetz für die Bereitstellung der Räumlichkeiten in der OGTS.

 

Zuerst wurde anhand von Bildtafeln der Begriff einer Baugenossenschaft vorgestellt. Eine Baugenossenschaft (auch Wohnungsbaugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Wohngenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft) ist eine Spezialform unter den Wohnungsunternehmen. Es handelt sich um ein kooperatives Wohnungsunternehmen, das aus mindestens drei Genossenschaftsmitgliedern besteht. Meistens sind die Genossenschaften aber erheblich größer. Generell unterscheiden sich Wohnungsgenossenschaften von rein privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen in vielerlei Hinsicht. Als Mitglied in einer Baugenossenschaft hat man für gewöhnlich ein Recht auf Mitbestimmung in der Wohnungspolitik des Unternehmens, ein lebenslanges Wohnrecht und kann sich auf sozialverträgliche Mieten freuen. Eine Genossenschaftswohnung ist eine Wohnung, die von einer Baugenossenschaft verwaltet, bewirtschaftet und vermietet wird. Die Anmietung einer Genossenschaftswohnung verläuft im Vergleich zu einem privaten Vermieter oder einer herkömmlichen Wohnungsbaugesellschaft etwas anders ab. Wie kann man eine Genossenschaftswohnung mieten? Wie melde ich mich für eine Genossenschaftswohnung an? Wie werde ich Mitglied in einer Genossenschaft? Um eine Genossenschaftswohnung zu mieten, sind in der Regel drei Schritte nötig: 1. Mitgliedschaft beantragen, 2. Genossenschaftsanteile zeichnen und 3. Wohnung mieten. Die Gemeindevertretung in Heikendorf hat diese Situation erkannt und eine Reihe von positiven Beschlüssen für die Unterstützung einer Baugenossenschaft gefasst. Am 3. Mai hat sich der Bauausschuss für die Ausweisung einer Fläche für bezahlbares Wohnen am Grasweg ausgesprochen. Auf rund 1.700 m² Fläche könnten hier nach Aufstellung des B-Plans 15 bis 20 bezahlbare Wohnungen entstehen. Zielgröße wären etwa 120 bis 150 durch die Genossenschaft errichte Wohnungen im gesamten Heikendorfer Bereich. Wer als Baugenossenschaft in Frage kommen könnte, ließ Orth noch offen. Zwei große Baugenossenschaften haben schon ihre Hilfe angeboten. Die Diakonie Altholstein oder auch die AWO Ellerbek – beide wären auch bereit, die Betreuung zu übernehmen, denn es geht ja auch um betreutes Wohnen und Pflege.

 

Es gibt noch viele Punkte und Gespräche, um eine Baugenossenschaft zu gründen. An diesem Abend haben sich aber schon vier Einwohner bereit erklärt an der ehrenamtlichen Tätigkeit mitzuwirken. Um es noch einmal klarzustellen: Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass nur Heikendorfer Bürgerinnen und Bürger Erfolg für bezahlbare Wohnungen in der zu gründenden Baugenossenschaft haben. Orth und Volmar waren erfreut über die Resonanz und bedankten sich bei den Erschienenen. Für weitere Fragen ist Alexander Orth unter 0431-24 31 51 oder 0163-4163 080 sowie Erik Volmar unter 0431-243236 zu erreichen.


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