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Reporter Eutin

Frühe Bescherung für Schönbergs Kirche

Schönberg (los). Vorweihnachtliche Bescherung für das Schönberger Gotteshaus: Mit einem Förderbetrag von 25.000 Euro unterstützt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) die dringend erforderliche Sanierung des Kirchturm-Innenraums. Im Beisein von Christian Sehlleier als Vertreter von Nordwestlotto Schleswig-Holstein übergab DSD Vertreter Wolfgang von Ancken am Donnerstag, 1. Dezember 2022 den symbolischen Vertrag für die besondere Förderung an Pastorin Lea Thermann von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schönberg als Vertragspartner.
Die Kirche von Schönberg ist eines von mehr als 240 Objekten, welche die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) allein in Schleswig-Holstein förderte. Ermöglicht wird dies der DSD dank zahlreicher „Dorfkirchen“-Spenden, Mitteln der Glücksspirale sowie der Rentenlotterie von Lotto. Die Unterstützung zielt auf konkret abgesteckte Baumaßnahmen beziehungsweise Maurerarbeiten, die im inneren des Kirchturms fällig sind und dringend durchgeführt werden müssen, erläuterte Wolfgang von Ancken, DSD Ortskurator Kiel. Denn dort bestehe für das spätbarocke, in den Jahren 1780 bis 1784 errichtete Bauwerk ein hoher Sanierungsbedarf.
Im Wesentlichen handele es sich um Sanierungsmaßnahmen im Mauerwerk des Turms, „wo durch aufsteigende Feuchtigkeit erhebliche Schäden entstanden sind“. Deshalb werde es notwendig, den alten Putz zu entfernen und durch einen neuen mineralischen Salzspeicherputz zu ersetzen. Darüber hinaus sei geplant, die Decke tragenden Balkenköpfe freizulegen und bei Bedarf zu sanieren.
Der Schönberger Knüll - „op Platt“ ein Hügel - bezeichnet die höchste Geländeerhebung in der Küstenregion der Probstei, die früher dem Preetzer Kloster unterstand. An dieser prominenten Stelle als Dorfmittelpunkt und damals weithin sichtbar, errichtete Johann Adam Richter die Kirche. Er hatte sich als Landesbaumeister protestantischer Kirchenbauten einen Namen gemacht.
Den Zimmermannsgesellen führten seine frühen Wanderjahre nach Berlin, Prag, Wien und Würzburg sowie ins Elsass, das Rheinland und die Pfalz. 1775 arbeitete der damals erst zwanzigjährige Handwerker beim Bau des Hamburger Michel als dem „bedeutendsten barocken Kirchenbauwerk Norddeutschlands“ mit. Danach wurde er 1779 in Kiel vom Dänischen König zum „Landesbaumeister in Kielischen Landen“ ernannt.
Die Kirche von Schönberg gilt als Johann Adam Richters Gesellenstück. Sie ist nach Vorbild der Kirche von Wilster gestaltet und steht heute unter Denkmalschutz: Ein schlichter Saalbau aus Backstein mit rechteckigem Grundriß. Diese Saalkirche wurde durch den auf quadratischer Grundfläche hochgezogenen Westturm erweitert, dessen Markenzeichen die offene Laterne samt Zwiebelhaube als krönender Abschluss ist.
Die DSD habe sich für das Förderprojekt entschieden, „weil sie eine wichtige Aufgabe darin sieht, den Erhalt der historischen Dorfkirchen überall in Deutschland zu unterstützen“, unterstrich Wolfgang von Ancken das Anliegen. Denn „Dorfkirchen sind das Herzstück der Gemeinden und Orte der persönlichen Erinnerungen“. Eine Dorfkirche sei auch im übertragenen Sinne die Mitte eines Dorfes, sie vermittele Tradition, Kultur und Ortsgeschichte, stehe für Heimat und präge das Ortsbild. Vor diesem Hintergrund habe die DSD bereit 1993 einen „Stiftungsfonds Dorfkirchen“ gebildet und seitdem um Spenden für den Erhalt von Dorfkirchen geworben. „Auch aus diesem Fonds stammt der Förderbetrag, den wir jetzt zugunsten der Sanierung des Turminneren der Kirche in Schönberg zur Verfügung stellen.“
Bevor eine solche Entscheidung für ein Projekt fällt, werde „die Denkmalwürdigkeit eines Vorhabens“ sowie auch die konkrete Ausführungsplanung „sehr sorgfältig“ von der DSD geprüft, erläuterte Wolfgang von Ancken. Jedes Projekt werde von Experten wie Architekten und Bauhistorikern umfassend fachlich begleitet.
Schon bei der Auswahl der Förderprojekte werde die DSD von eine unabhängigen wissenschaftlichen Kommission von Denkmalexperten aus ganz Deutschland begleitet. Die Vertragspartner würden verpflichtet, „unsere Standards einzuhalten“. Auch sie würden während der Fördermaßnahme begleitet. Die Auszahlung erfolge, wenn das Förderprojekt wie vereinbart umgesetzt werde.


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