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Gesche Muchow

Steuertipps zum Jahresende

Mehr Netto zu Weihnachten. Lässt man sich jetzt noch seine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen, wirken sich die Freibeträge des kompletten Jahres auf das Dezember-Gehalt aus.

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerlohn und ein Minijob im Privathaushalt können steueroptimal miteinander kombiniert werden. Werbungs- und Krankheitskosten können Sie bündeln und Zahlungen am Jahresende günstig terminieren, um Höchstbeträge auszuschöpfen oder die jeweiligen absetzbaren Höhen zu erreichen.
Anleger und Sparer sollten sich noch im Dezember um Freistellungsaufträge und Verlustbescheinigungen kümmern, die Höhe ihrer Riester-Beiträge prüfen und die Wohnungsbauprämie beantragen.
Paare, die heiraten wollen, können noch bis Ende Dezember aufs Standesamt gehen: Es lockt der Splittingtarif für das komplette zurückliegende Jahr. Paare, die sich trennen wollen, sollten noch bis zum neuen Jahr warten.
Und wer etwas Gutes tun will, kann Geld oder Sachen spenden und dies von der Steuer absetzen.
Zum Jahresende sind jedoch auch Fristen beim Finanzamt zu beachten. Nur so können für Vorjahre etwa Riester-Zulagen, Wohnungsbauprämien, Arbeitnehmer-Sparzulagen und Rückerstattungen aus einer freiwilligen Einkommensteuererklärung gesichert werden. Weitere und ausführliche Informationen erteilt gern der Steuerberater Ihres Vertrauens. (red)


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