Steuertipps zum Jahresende
Mehr Netto zu Weihnachten. Lässt man sich jetzt noch seine
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen, wirken sich die Freibeträge des
kompletten Jahres auf das Dezember-Gehalt aus.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerlohn und ein Minijob im
Privathaushalt können steueroptimal miteinander kombiniert werden. Werbungs- und
Krankheitskosten können Sie bündeln und Zahlungen am Jahresende günstig
terminieren, um Höchstbeträge auszuschöpfen oder die jeweiligen absetzbaren
Höhen zu erreichen.
Anleger und Sparer sollten sich noch im Dezember um Freistellungsaufträge und
Verlustbescheinigungen kümmern, die Höhe ihrer Riester-Beiträge prüfen und die
Wohnungsbauprämie beantragen.
Paare, die heiraten wollen, können noch bis Ende Dezember aufs Standesamt
gehen: Es lockt der Splittingtarif für das komplette zurückliegende Jahr. Paare,
die sich trennen wollen, sollten noch bis zum neuen Jahr warten.
Und wer etwas Gutes tun will, kann Geld oder Sachen spenden und dies von der
Steuer absetzen.
Zum Jahresende sind jedoch auch Fristen beim Finanzamt zu beachten. Nur so
können für Vorjahre etwa Riester-Zulagen, Wohnungsbauprämien,
Arbeitnehmer-Sparzulagen und Rückerstattungen aus einer freiwilligen
Einkommensteuererklärung gesichert werden. Weitere und ausführliche
Informationen erteilt gern der Steuerberater Ihres Vertrauens. (red)