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Aus aktuellem Anlass: Offenes Feuer und Grillen in öffentlichen Grünanlagen und am Strand in Timmendorfer Strand verboten

Timmendorfer Strands Bürgermeister Robert Wagner (Mitte) weist gemeinsam mt Gemeindewehrführer Thomas Scharbau und Polizeihauptkommissarin Maren Büttner, stv. Dienststellenleiterin in Timmendorfer Strand, auf das Verbot von offenem Feuer in öffentlichen Parkanlagen und am Strand hin. (Foto: René Kleinschmidt)

Timmendorfer Strands Bürgermeister Robert Wagner (Mitte) weist gemeinsam mt Gemeindewehrführer Thomas Scharbau und Polizeihauptkommissarin Maren Büttner, stv. Dienststellenleiterin in Timmendorfer Strand, auf das Verbot von offenem Feuer in öffentlichen Parkanlagen und am Strand hin. (Foto: René Kleinschmidt)

Timmendorfer Strand. Nach der gültigen Satzung über die Ordnung im Strand- und Kurgebiet der Gemeinde Timmendorfer Strand ist das Anzünden von offenem Feuer oder Grillfeuer in öffentlichen Grünanlagen sowie am Strand verboten. „Gerade durch die anhaltende Hitzewelle ist ein erhöhtes Brandrisiko im Gemeindegebiet vorhanden,“ weist Bürgermeister Robert Wagner auf die Gefahren hin. Unterstützung erhält Wagner bei seinem aktuellen Hinweis von Gemeindewehrführer Thomas Scharbau und der örtlichen Polizei.
Zuwiderhandlungen beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
„Das Ordnungsamt wird aus aktuellem Anlass wieder verstärkt die Einhaltung des Verbots kontrollieren und ein Fehlverhalten entsprechend ahnden,“ so Bürgermeister Wagner.
Außerdem wird auch im privaten Bereich zu Hause darum gebeten, umsichtig mit offenem Feuer umzugehen.


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