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Bad Schwartau: „Lockdown light“ und die Regeln

Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann.

Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann.

Bild: Stefan Setje-Eilers/Archiv

Bad Schwartau. „Am vergangenen Mittwochabend haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer bekanntgegeben, dass es ab Montag, 2. November, einen „Lockdown light“ geben wird. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen,“ so Dr. Uwe Brinkmann, Bürgermeister der Stadt Bad Schwartau.

Aus gegebenen Anlass werden ab dem 2. November die Schwimmhalle, die Begegnungsstätte der AWO in der Auguststraße und das Haus der Senioren geschlossen.

Maskenpflicht: Gemäß der geltenden Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gilt unter anderem eine Maskenpflicht:
- für Beschäftigte in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen und in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren in den Bereichen mit Publikumsverkehr;
- auf Wochenmärkten, sowohl für das Verkaufspersonal als auch für Kunden. Vorsätzliches Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trotz mehrfacher Aufforderung durch eine Ordnungskraft wird mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro geahndet.
„Denken Sie bitte auch daran, dass es gute Gründe geben kann, wenn Menschen keine Maske tragen oder die Abstandsregeln aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten können; zum Beispiel bei Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen oder anderen Beeinträchtigungen. Werden Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderungen aufgrund dieser von Dienstleistungen ausgeschlossen, spricht man von Diskriminierung,“ so Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann.

In der Zeit von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr gilt in folgenden Bereichen daher eine Maskenpflicht:
Lübecker Straße, Markttwiete/Fußgängerzone, gesamter Marktplatz, in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden), ZOB, Rensefelder Straße sowie Auguststraße/Europaplatz.
Hinweisschilder hierzu wurden vom Ordnungsamt bestellt und werden dieser Tage im Stadtgebiet gut sichtbar platziert.

Schließung des Rathauses: Das Rathaus der Stadt Bad Schwartau ist aufgrund des Pandemiegeschehens seit dem 2. Novemebr bis auf weiteres wieder nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist dann nicht mehr möglich. „Einen Termin können Sie über ein Online-Terminbuchungsmodul auf der Homepage der Stadt Bad Schwartau www.bad-schwartau.de oder bei dem jeweiligen Mitarbeiter erhalten,“ so Dr. Uwe Brinkmann. Ein „Notschalter“ ist neben dem Rathauseingang am Markt eingerichtet.

Erreichbarkeiten:
allgemein:
Montag 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Bürgerbüro:
Montag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

„Bitte informieren Sie sich vorab, ob und welche Unterlagen gegebenenfalls zu Ihrem Gesprächsanlass mitzubringen sind!“

Kinder und Jugend: Frei zugängliche Spielplätze außerhalb geschlossener Räume dürfen weiterhin genutzt werden. Auch hier gilt das Abstands- und Hygienegebot.
Die Stadtjugendpflege im Haus „Alte 12“ hat derzeit ihre Pforten zur Kontaktvermeidung geschlossen. Es wird jedoch an einem Konzept gearbeitet, in dem angedacht ist, feste Sprechzeiten sowie eine Telefonsprechstunde für Eltern, Kinder und Jugendliche einzurichten. Zudem soll es eine „Walk & Talk“ Aktion geben. Die Stadtjugendpflege besucht dann die Skateranlage, den Spielplatz Moorwischpark und den Spielplatz Schmiedekoppel zum Austausch.Die telefonische Erreichbarkeit der Stadtjugendpflege unter 0451-2000–760 (Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr) hat sich nicht geändert.

Nachbarschaftshilfe: Die bereits im ersten Lockdown erfolgreiche Nachbarschaftshilfe wird wieder intensiviert. Sollte Hilfe beim Einkaufen, Behördengängen oder telefonischer Beratung in Lebenskrisen benötigt werden, dann kann man sich gerne an Frau Witt von der AWO unter Telefon 0451-2961822, oder per E-Mail an mwitt@t-online.de wenden.

Sitzungen der politischen Gremien: Die Stadtverordnetenversammlung und alle städtischen Ausschüsse werden ab sofort wieder in der Ludwig-Jahn-Halle stattfinden. Die Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste nutzen bitte den Eingang (rechts von der Schwimmhalle). Das Aufsetzen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch während der Sitzungen Pflicht. Die Hygienevorschriften und Abstandsregeln sind zu beachten.

Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann: „Bleiben Sie stets auf dem Laufenden. Werden Sie nicht müde, Informationen auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Ostholstein und der Stadt Bad Schwartau einzuholen. Setzen Sie bitte die vorgeschriebenen Maßnahmen in Ihrem eigenen Interesse, im Interesse aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Schwartau sowie im Interesse Ihrer Familien und Angehörigen um. Die AHA-Regeln bleiben unser ständiger Begleiter: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske Lüften. Bleiben Sie gesund!“


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