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Modellregion Lübecker Bucht: Das müssen die beteiligten Betriebe erfüllen

Die Betriebe, die sich für die Modellregion beworben haben, mussten in einer Beteiligungserklärung den einzelnen Punkten verpflichtend zusagen.

Die Betriebe, die sich für die Modellregion beworben haben, mussten in einer Beteiligungserklärung den einzelnen Punkten verpflichtend zusagen.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand/Scharbeutz. Die Tourismus-Region Lübecker Bucht unter dem Dach der Tourismus-Organisationen Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH und der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht hat sich erfolgreich um eine Teilnahme als touristisches Modellprojekt für eine kontrollierte und wissenschaftlich begleitete Öffnung des Tourismus zum 19. April für die Dauer von zunächst vier Wochen beworben. Eingebunden in diese Bewerbung sind die Gemeinden Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Sierksdorf und die Stadt Neustadt in Holstein.

Für die Bewerbung haben die Tourismus-Organisationen die Unterstützung und selbstverpflichtende Beteiligung von Beherbergungs-, Gastronomie- und Freizeitbetrieben benötigt. Voraussetzung zur Durchführung ist, dass im Kreis Ostholstein innerhalb der vorangegangenen sieben Tage weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnern gemeldet worden sind.

Die Beherbergungsbetriebe, die an dem Modellprojekt teilnehmen möchten, müssen sich verpflichten, folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Vorhaltung eines eigenen Schutz- und Hygienekonzeptes, welches im Rahmen des Modellprojektes durch das Kreisgesundheitsamt genehmigt werden muss.
2. Sicherstellung, dass Gäste bei Anreise einen negativen Test - nicht älter als 48 Stunden vorlegen (PCR oder Antigenschnelltest).
3. Verpflichtung, Gäste darauf hinzuweisen, dass sie nach Anreise einen weiteren Antigen-Schnelltest, PCR-Test oder einen begleiteten Selbsttest voraussichtlich nach drei Tagen vornehmen müssen.
4. Schaffung von eigenen Testmöglichkeiten (z.B. beaufsichtigte Selbsttests) und /oder Mitfinanzierung der zentralen Testzentren.
5. Testung des eigenen Personals (zweimal pro Woche).
6. Verwendung der luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung (Einrichtung eines Accounts für den Betrieb und Anwendungsverpflichtung an den Gast).

Die Gastronomie- und Freizeitbetriebe, die an dem Modellprojekt teilnehmen möchten, müssen sich verpflichten, folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Vorhaltung eines eigenen Schutz- und Hygienekonzeptes, welches im Rahmen des Modellprojektes durch das Kreisgesundheitsamt genehmigt werden muss.
2. Testung des eigenen Personals (zweimal pro Woche).
3. Gastverkehr in Außenbereichen bei einem Inzidenzwert unter 50 eventuell ohne Testerfordernis, ab 50 nur mit negativem Testergebnis.
4. Innenbereiche nur mit Reservierung und einem tagesaktuellen, negativen Testergebnis.
5. Schaffung von eigenen Testmöglichkeiten (z.B. beaufsichtigte Selbsttests) und/oder Mitfinanzierung der zentralen Testzentren.
6. Verwendung der luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung (Einrichtung eines Accounts für den Betrieb und Anwendungsverpflichtung an den Gast). (rk)


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