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Reporter Timmendorf

Nach Anordnung des Kreises Ostholstein: Die Fahrradstraße in Timmendorfer Strand-Niendorf ist eröffnet

Der neue Leiter der Polizeistation Christian Knorr (links), Verkehrsausschuss-Vorsitzender Jan Karthäuser (Mitte) und Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke eröffneten die Fahrradstraße in Timmendorfer Strand.

Der neue Leiter der Polizeistation Christian Knorr (links), Verkehrsausschuss-Vorsitzender Jan Karthäuser (Mitte) und Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke eröffneten die Fahrradstraße in Timmendorfer Strand.

Bild: René Kleinschmidt

Timmendorfer Strand. Am heutigen Freitag, dem 1. Juli, wurden die zwei Fahrradstraßen in Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee offiziell eingeweiht.
Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke sagte heute Mittag beim Pressetermin: „Da es sich um eine verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises Ostholstein handelt, ist eine offizielle Einweihung der Fahrradstraße nicht notwendig. Wichtig ist es aber, die Maßnahme auch jetzt publik zu machen.“ Er lobt die „hervorragend gestalteten“ Flyer mit allen Infos über die Fahrradstraßen, die die TSNT GmbH entworfen hat und in allen Hotels, Pensionen und in den Tourist-Infos ausliegen.

Zum Hintergrund: Da das Radfahren auf den Strandpromenaden im vergangenen Frühjahr vom Kreis Ostholstein untersagt wurde, kam es zum verstärkten Verkehr von Radfahrern und Autos in der Strandstraße und Strandallee. Nach einem Workshop und mehreren, längeren Diskussionen in den politischen Gremien, wurde der Beschluss des Verkehrsausschusses zur Einrichtung einer Fahrradstraße zweimal von der Gemeindevertretung – mit der Stimmenmehrheit von CDU und WUB – verhindert.

Im Mai folgte dann die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Fahrradstraße durch die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein. In den letzten Tagen wurden schließlich rechtzeitig zur gesetzten Frist die entsprechenden Schilder an den Straßen installiert und die erforderlichen Piktogramme auf den Straßen aufgebracht.

Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke sagte dazu: „Die Gemeinde Timmendorfer Strand ist nun auch Vorreiter in Sachen Fahrradstraße und der Kreis Ostholstein ist begeistert, dass die Umsetzung in der gesetzten Zeit funktioniert hat.“ Laut Anordnung war die Fahrradstraße bis zum 30. Juni einzurichten.
„Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass die Politik es entschieden hätte, denn durch die Anordnung des Kreises als übergeordnete Behörde, sind wir natürlich wenig flexibel, was eigene Wünsche angeht.“

Nach dem letzten Beschluss in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung am vergangenen Donnerstag werden zeitnah auch die rund 90 Parkstände in der Strandallee zwischen Ortsgrenze Niendorf und Zentrum aufgelöst. Die Strandallee von der Einmündung Poststraße (von Niendorf kommend) bis zum Zentrum wird nicht zur Fahrradstraße und bleibt auf rund 1,6 Kilometer Länge Einbahnstraße bei Tempo 30, aber wird für Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben.

Michèl Soltmann, Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales, sagt dazu: „Die Markierungen, Schilder und Parkscheinautomaten dort zu entfernen, geht relativ zügig, aber der Rückbau der dortigen Verkehrsinseln wird etwas länger Zeit in Anspruch nehmen.“

Bürgermeister Partheil-Böhnke betonte, dass man aber weiterhin an einer mittelfristigen Lösung arbeitet, um das Radfahren auf den Promenaden wieder zu ermöglichen. Dafür müssen laut Kreis Rad- und Fußgängerwege baulich voneinander getrennt werden.

Fahrradstraße - was ist das?

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Hier haben Radfahrende Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Die Radfahrenden geben die Geschwindigkeit vor – die anderen Fahrzeuge müssen sich anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit für alle gilt: Tempo 30 (ausgenommen in der Tempo 20-Zone). Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführende die Geschwindigkeit weiter verringern.

Radfahrende dürfen auch in Gruppen nebeneinander fahren, sie bestimmen das Tempo und die Höchstgeschwindigkeit ist 30 Stundenkilometer. Kinder unter acht Jahren müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg benutzen.

Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße befahren, wenn das Zusatzschild „Kfz frei“ dazu berechtigt. Sie müssen auf Radfahrende besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Radfahrende dürfen mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholt werden.

Wo sind die Fahrradstraßen?

Teil 1: Strandallee von Scharbeutz kommend ab Ortseingang bis Höhe Kreisverkehr Strandallee/ Bergstraße/ Poststraße und umgekehrt.
Teil 2: Strandstraße in Fahrtrichtung Niendorf ab Poststraße bis zum Meerwasserhallenbad in Niendorf und umgekehrt.

Das bleibt wie bisher:

Der Fahrzeugverkehr bleibt wie bisher zugelassen. Die Strandpromenade und Gehwege (mit Ausnahme von Kindern bis 8 bzw. 10 Jahren und jeweils einer Erwachsenen Begleitperson) sind weiterhin nur Fußgängern vorbehalten. Tempo 30 für alle.

Das ändert sich:

Die Fahrradstraße ist eine Vorfahrtsstraße! Daher verändern sich die Vorfahrtsregelungen im Bereich Strandallee/Wohldstraße sowie Strandstraße/Hafenstraße und Strandstraße/Paduaweg.
Die Einbahnstraßen Timmendorfer Platz und Strandallee werden in beide Fahrtrichtungen für Radfahrende freigegeben.
Parken ist dort erlaubt, wo es verkehrsrechtlich nicht verboten ist und keine Behinderung auftritt.
Radfahrende dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren.
Radfahrende bestimmen das Tempo.
Autofahrer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen, da Kraftfahrzeuge dem Radverkehr untergeordnet sind. Gegebenenfalls müssen sie hinter den Radfahrenden langsamer fahren.


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