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Unter Auflagen: Stadt Bad Schwartau öffnet Spielplätze und Sportstätten

Seit Montag dürfen die Spielplätze in Bad Schwartau wieder genutzt werden. Auch in den Sportstätten wird der Betrieb unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen wieder aufgenommen.

Seit Montag dürfen die Spielplätze in Bad Schwartau wieder genutzt werden. Auch in den Sportstätten wird der Betrieb unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen wieder aufgenommen.

Bild: Stefan Setje-Eilers

Bad Schwartau. Die Neufassung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 1. Mai sieht vor, dass Spiel- und Sportplätze seit dem 4. Mai unter Einhaltung gewisser Bedingungen wieder geöffnet werden können. Voraussetzung für die örtliche Umsetzung in Bad Schwartau war, dass die Stadt für ihre eigenen Spiel- und Sportplätze ein Hygienekonzept erarbeitet und auf die Einhaltung hinwirkt. Private Betreiber von Spielplätzen haben das Konzept dem Ordnungsamt zur Kenntnis zu geben und in eigener Verantwortung auf die Einhaltung zu achten.
 


Das Betreten und der Aufenthalt auf öffentlichen Spielplätzen sind unter folgenden Rahmenbedingungen zulässig:

1. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen den Kinderspielplatz nicht betreten.
2. Ansammlungen von Erwachsenen und Jugendlichen sind untersagt.
3. Alle Personen haben auf dem Kinderspielplatz den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Das Mindestabstandgebot gilt nicht für Sorgeberechtigte beziehungsweise Aufsichtspersonen gegenüber dem eigenen Kind. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Kind den Mindestabstand zu anderen Personen einhält.
4. Das Spielen der Kinder in Gruppen sollte möglichst unterbleiben.
5. Die Nutzung von Spielgeräten hat nacheinander zu erfolgen, sofern nicht der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.
 


Brinkmann appelliert an alle Eltern, ihrer Eigenverantwortung in dieser Hinsicht nachzukommen und die Kinder entsprechend anzuleiten: „Meine Mitarbeiter werden die Entwicklung der Spielplatznutzung beobachten. Sollte es aus infektionshygienischer Sicht erforderlich sein, müsste im Einzelfall gegebenenfalls wieder gegengesteuert werden.“
 


Hinsichtlich der Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen, die sich im Freien befinden, gelten für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten folgende Bedingungen:

1. Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden.
2. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainern ist stets zu wahren.
3. Insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten.
4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen.
5. Eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen.
6. Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
7. Weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.


Die Sportanlagen der Stadt Bad Schwartau werden ebenfalls geöffnet. Die Bedingungen für die Nutzung der Sportanlagen gelten auch für die Skateranlage und Dirtbahn.


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