
Maßnahmen bei Überschreitung der 50er Inzidenz
20.04.2021
Eutin. Mit Wirkung von Montag, 19. April, gelten für den Kreis Ostholstein bei Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern folgende Regelungen: Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen nur nach…