
Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
27.12.2023
Lensahn. Das Amt Lensahn spricht Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden sowie im Bereich brandempfindlicher Einrichtungen in den Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen, Lensahn und Riepsdorf aus. Gemäß § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung…