
Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
27.12.2023
Neustadt in Holstein. Auf den vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern in der bevorstehenden Silvesternacht machen die Neustädter Feuerwehr und das Ordnungsamt noch einmal aufmerksam und weisen darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Klasse II) nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab…