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380 kV-Leitung: Umweltverbände klagen gegen Bedarfsfeststellung

Reger Widerstand hat sich gegen den Bau der 380-kV-Leitung formiert. Vor kurzem haben die ehemalige Stadtverordnete Ellen Brümmer (3.v.l.) und ihre Mitstreiter die Öffentlichkeit über das Klageverfahren informiert. Zur Finanzierung bitten sie am Samstag in Bad Schwartau um Geldspenden.  Foto: privat/hfr

Reger Widerstand hat sich gegen den Bau der 380-kV-Leitung formiert. Vor kurzem haben die ehemalige Stadtverordnete Ellen Brümmer (3.v.l.) und ihre Mitstreiter die Öffentlichkeit über das Klageverfahren informiert. Zur Finanzierung bitten sie am Samstag in Bad Schwartau um Geldspenden. Foto: privat/hfr

Bad Schwartau/Ratekau. Der Umweltschutzverein Sereetz e.V. und der BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. haben am 30. November Widerspruch und Klage gegen die Bestätigung des Netzentwicklungsplans 2017 durch die Bundesnetzagentur erhoben. Die Klage richtet sich gegen einen Teil der Ostküstenleitung, konkret die Einzelmaßnahme M49, Abschnitt Lübeck-Siems.
Hier soll nach dem Willen des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers TenneT eine 380-kV-Leitung anstatt des bestehenden 220-kV-Erdkabels errichtet werden. „Diese neue Trasse wird nicht benötigt, um die Energiewende zu unterstützen“, kritisieren die Gegner der Einzelmaßnahme M49. Sie solle vielmehr vorrangig im Sinne einer Betriebsoptimierung für den Übertragungsnetzbetreiber einer neuen Einbindung des Baltic Cable in das deutsche Stromnetz dienen, obwohl das Seekabel bereits durch das 220-kV–Erdkabel über Bad Schwartauer Stadtgebiet in das Netz eingebunden ist. Die Notwendigkeit dieser geplanten neuen 380-kV-Freileitung sei bislang nicht belegt und aufgrund der vorliegenden Gutachten mehr als zweifelhaft.
Noch Anfang August 2017 stellte auch die Bundesnetzagentur (BNA) nach Auswertung vieler Einwendungen – auch Bad Schwartauer Bürger – im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom fest, dass der Bau nicht erforderlich ist. Umso engagierter wandte sich das Aktionsbündnis vor Ort an die Verantwortlichen in der Landespolitik, insbesondere das Umweltministerium unter der damaligen Führung von Minister Robert Habeck, mit der Bitte die Planung zu überdenken – ohne Ergebnis.
„Statt dessen vollzog die Bundesnetzagentur am 22.12.2017 plötzlich eine Kehrtwende, als sie die Erforderlichkeit der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung wieder bestätigte, obwohl sich weder die maßgeblichen Daten zum Projekt noch die Kriterien zur Bewertung der Erforderlichkeit solcher Maßnahmen geändert hatten“, so die ehemalige Bad Schwartauer Stadtverordnete Ellen Brümmer, die sich gegen den Bau der 380 kV-Freileitung einsetzt.
Eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung der Bundesnetzagentur zum energiewirtschaftlichen Bedarf im demnächst zu erwartenden Planfeststellungsverfahren für die Freileitung bietet wegen der gesetzlichen Wirkung der Bedarfsfeststellung keine Aussicht auf Erfolg. Denn für die Gerichte ist der gesetzlich festgestellte Bedarf bindend. Damit kann ein ganz wesentlicher Aspekt des Netzausbaus, nämlich die Frage, welche Netzleitungen wirklich gebraucht werden, gerichtlich nicht überprüft werden.
Die einzige Chance, sich gegen diese Entscheidung im Interesse von Mensch und Umwelt in Bad Schwartau zu wehren, liegt in einem Verfahren gegen die Bundesnetzagentur selbst. Im März 2018 bewilligte die Stadtverordnetenversammlung in Bad Schwartau die notwendigen finanziellen Mittel, um die Möglichkeit eines solchen Verfahrens fachlich zu prüfen.
Damit wird juristisches Neuland betreten. Eine solche Klage gegen die Bedarfsfeststellung hat es noch nie gegeben. Vielmehr hat der Gesetzgeber die isolierte Anfechtung gegen die Bestätigung des Netzentwicklungsplans gesetzlich ausgeschlossen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nur der Planfeststellungsbeschluss durch Umweltverbände und betroffene Privatpersonen angreifbar sein. Allerdings kann in diesem sehr späten Verfahrensstadium der Bedarf an den jeweiligen Netzleitungen nicht mehr effektiv angegriffen werden.
Im Ergebnis haben sich jetzt der Umweltschutzverein Sereetz e.V. und der BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V entschieden, Widerspruch und Klage gegen die Bestätigung der Einzelmaßnahme 49 im Netzentwicklungsplans 2017 durch die Bundesnetzagentur zu erheben, denn die gesetzlichen Kriterien, anhand derer der energiewirtschaftliche Bedarf an Netzleitungen durch die beklagte Bundesnetzagentur festzustellen ist, sind nach Ansicht der Gegner nicht erfüllt.
Brümmer: „Wenn man tatsächlich Maßnahmen gegen den extrem seltenen Fall eines Ausfalls des bestehenden 220-kV-Erdkabels treffen will, wären einfachere und weniger umweltschädliche Ausbaumaßnahmen auf dem untergeordneten Verteilernetz – 110-kV-Leitungen – vollkommen ausreichend. Dies haben die Bundesnetzagentur sowie das zuständige Ministerium in Schleswig-Holstein, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, bereits anerkannt. Trotzdem soll das 220-kV-Erdkabel ersetzt werden, um alle Leitungen auf 380-kV umzustellen.“
Und weiter: „Daher verstößt der geplante 380 kV-Freileitungsneubau gegen Umweltrecht, denn die gesetzlichen Kriterien des §12b EnWG dienen auch dem Umweltschutz vor unnötigen Eingriffen in Natur- und Landschaft.“
Die Kläger haben nun Klage erhoben, nachdem sie im öffentlichen Beteiligungsverfahren mit ihren Argumenten vor der Bundesnetzagentur nicht vordringen konnten, und beantragen vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster, die Bestätigung des Netzentwicklungsplans soweit aufzuheben, als der Bedarf für die Einzelmaßnahme M49 festgestellt wurde. Die Kläger stützen ihr Klagerecht darauf, dass die Bestätigung des Netzentwicklungsplans ein Plan-und Programm ist, der eigentlich von anerkannten Umweltverbänden überprüfbar sein muss. Der Anfechtungsausschluss des Gesetzgebers verstößt daher gegen die Vorgaben des Aarhus-Konvention, einem bindenden Völkerrechtsvertrag, der die Klagerechte gegen die Umwelt belastende Maßnahmen stärken soll. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Vergangenheit auf Grundlage der Aarhus-Konvention, die sowohl Deutschland als auch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU selbst unterschrieben haben, durch diverse Urteile die Klagerechte für anerkannte Umweltverbände gestärkt.
Die Kläger rügen, dass sie den Verstoß gegen §12b EnWG nicht effektiv überprüfen lassen können, obwohl es sich um Umweltrecht handelt, dass nach den Vorgaben der Aarhus-Konvention und der Rechtsprechung des EuGH überprüfbar sein muss. Zudem legen die Kläger ausführlich dar, dass der Anfechtungsausschluss nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichtes unangewendet bleiben kann – weil dieser gegen die effektiven Kontrollmöglichkeiten von Umweltverbänden verstößt.
Diese Möglichkeit zur Klage eröffnet sich ausschließlich anerkannten Umweltverbänden. Der Umweltschutzverein Sereetz e.V. und der BUND-Landesverband Schleswig-Holstein e.V arbeiten ehrenamtlich und müssen die Prozesskosten selbst finanzieren. Sie danken der Stadt Bad Schwartau, die die Klage und den Kampf gegen den ihrer Ansicht nach unnötigen Teilabschnitt der Ostküstenleitung unterstützt.
Die Prozesskosten mit einem Kostenrisiko von rund 11.000 Euro werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Um den Erfolg der Klage zu gewährleisten, sammelt der Verein zum Schutz von Umwelt- und Wohnqualität e.V. am 15. Dezember erneut gemeinsam mit den klagenden Umweltverbänden auf dem Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus in Bad Schwartau Spenden und verkauft Weihnachtsdekoration.


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