

Wulfsdorf. Immer wieder ist Wulfsdorf in den Schlagzeilen. Der Mordfall einer 41-jährigen Einwohnerin sowie die Verstrickung eines Wulfsdorfers in einen Pädophilen-Ring erschütterten das Dorf.
Das hat zahlreiche Schaulustige und Neugierige auf den Plan gerufen. Zuletzt kam es zu einem Polizeieinsatz, weil mithilfe dieser Drohne Filmaufnahmen von einem Grundstück gefertigt wurden, das in der jüngeren Vergangenheit als möglicher Tatort eines Kapitaldeliktes für erhebliches Medieninteresse gesorgt hatte.
Von einem Zeugen war beobachtet worden, dass drei Personen eine Drohne in Betrieb nahmen. Dieses Fluggerät sei anschließend über die Häuser und Grundstücke in der Nähe des möglichen Tatortes und über den möglichen Tatort selbst gesteuert worden.
Die zum Einsatzort entsandte Funkwagenbesatzung der Polizeistation Scharbeutz konnte die mutmaßlich verantwortlichen Personen vor Ort antreffen. Diese gaben an, als freiberufliche Berichterstatter zu arbeiten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der seit April 2017 geltenden Verordnung über den Betrieb von sogenannten unbemannten Fluggeräten klare Verbote geregelt sind. So gilt zum Beispiel für Geräte mit einem Gewicht über 0,25 kg und solche, die Bilder oder/und akustische oder Funksignale aufzeichnen oder übertragen können, ein generelles Betriebsverbot über Wohngrundstücken, sofern keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt.
Im konkreten Fall wurde daher durch die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsvorschriften eingeleitet. (red)