

Bad Schwartau. „Informieren. Verstehen. Einwendung einreichen.“ war in der letzten Woche das Motto der Informationsveranstaltung zu den Auswirkungen der Hinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) in Bad Schwartau. Es ging um den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1. Deutliche Kritikpunkte an den Ausführungen der Deutschen Bahn in den aktuell öffentlich ausgelegten Planunterlagen wurden vor zirka 400 Interessierten in der Schwartauer Krummlandhalle und in der Mensa der ESG vonseiten der Stadt Bad Schwartau herausgestellt und diskutiert.
„Wir stehen zu einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur. Aber wir erwarten eine Planung, die langfristig tragfähig ist und die berechtigten Interessen der Menschen in Bad Schwartau angemessen berücksichtigt. Es geht nicht allein um ein Bahnprojekt – es geht um die Zukunft unserer Stadt und die Lebensqualität der Menschen in Bad Schwartau“, bekräftigte Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln.
Unterstützung erhielt die Stadt Bad Schwartau vom Rechtsanwalt und Honorarprofessor Dr. Olaf Bischopink und von Dr. Ulrich Storost, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. Beide Experten deckten erhebliche Mängel im Antrag der Vorhabenträgerin (DBInfraGO) beim Eisenbahn-Bundesamt auf. Darin kommt man zu dem Ergebnis, dass die sogenannte „Antragstrasse“ mitten durch Bad Schwartau vorzugswürdig sei.
Prof. Dr. Bischopink: „Die Auswahl der Trassenvariante muss auf einer vollständigen und fehlerfreien Abwägung aller ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen beruhen. Nach meiner Einschätzung bestehen hier erhebliche rechtliche Zweifel.“
Eine offene Variantenuntersuchung im Raum Bad Schwartau und Ratekau sei bei Beibehaltung der Abschnittsbildung an der Gemeinde- beziehungsweise Stadtgrenze nicht möglich, so der Rechtsbeistand. Auch sei die Variantenauswahl in der Sache fehlerhaft: Bewertungen seien teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar, widersprüchlich, nicht angemessen oder auf der Grundlage einer veralteten DIN-Norm vorgenommen worden. Aufgrund von fehlerhaften Bewertungen könne die Antragstrasse nicht als Grundlage für das weitere Verfahren dienen.
Dr. Ulrich Storost betonte, dass der Variantenvergleich einen wesentlichen Mangel aufweise: „Für die X-Varianten und die autobahnparallele Variante wurde nicht dieselbe Planungstiefe zugrunde gelegt wie für die Antragstrasse. Während die Antragstrasse bereits deutlich detaillierter geplant wurde, befinden sich die X-Varianten und die autobahnparallele Variante lediglich auf dem Stand der Linienfindung – also noch vor der eigentlichen Vorplanung und damit in einer frühen Phase der Standortuntersuchung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage beispielsweise die Kosten und die Bauzeit ermittelt wurden. Gleiches gilt für die Bewertung der Umweltverträglichkeit der untersuchten Varianten.“
Die Stadt sieht sich bei den bisherigen Planungen mit zahlreichen, einschneidenden und lang andauernden Baumaßnahmen konfrontiert. Betroffen sind die Elisabethstraße, der Bahnhof mit der geplanten Personenüberführung, die Kaltenhöfer Straße, der Fangedamm und die Sereetzer Straße. Baulärm durch den Rückbau der Gleise, durch Erd- und Rammarbeiten sowie erhebliche Baustellenverkehre sind in der mehrjährigen Bauphase auszuhalten. Erwartet werden bis zu 117 Lkw-Transporte pro Arbeitstag zwischen 7 und 20 Uhr und ein hoher Einsatz von Baumaschinen entlang der gesamten Trasse.
Abschreckend für Bad Schwartau sind die geschaffenen Tatsachen nach der Fertigstellung der geplanten Schienenanbindung durch Bad Schwartau: Zugprognosen von tagsüber 15,7 Züge/Stunde und 7,9 Züge/Stunde in der Nacht, 4,2 Kilometer Lärmschutzwände (bis zu 8 Meter hoch, teilweise massive Stahlbetonwände), weitreichende Erschütterungen entlang der Schienentrasse, Naturbelastung durch 7,75 Hektar Waldverlust, davon 4,26 Hektar dauerhaft und Schwartau als „Nadelöhr“ aufgrund eines fehlenden dritten Gleises.
Die Besucher waren sichtlich betroffen von den Auswirkungen der aktuellen Pläne für die Stadt Bad Schwartau. Durch die Veranstaltung moderierte Stadtpräsidentin Wiebke Zweig. Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln erläuterte die geplanten Baumaßnahmen im Abschnitt 1.1 Bad Schwartau und erklärte die Auswirkungen der Pläne für die Stadt. Prof. Dr. Olaf Bischopink gelang es, rechtliche Grundlagen und das Planfeststellungsverfahren bis zum Beschluss verständlich zu erläutern. Man befinde sich aktuell im Anhörungsverfahren, das mit dem Erörterungstermin endet. Zu diesem werden alle betroffenen Personen nur eingeladen, wenn sie ihre Einwendungen an das Eisenbahn-Bundesamt bis zum 24. Juli des laufenden Jahres verschickt haben. In einer Muster-Einwendung auf der Webseite der Stadt sind die wesentlichen Einwendungen als Hilfestellung vorformuliert. Die individuellen Einwendungen der Betroffenen müssen selbst schriftlich verfasst werden.
Allen Personen, die darüber nachdenken, Einwendungen zu schreiben, empfahl Dr. Bischopink zumindest den Erläuterungsbericht in den Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zu lesen. Dieser ist über die Webseite der Stadt abrufbar.
Abschließend gab es ein gemeinsames Schlusswort der Fraktionen der Stadtverordneten. Darin betonte der Sprecher Daniel Böttcher (SPD) das gemeinsame Agieren und die gute Zusammenarbeit aller Fraktionen bei „diesem so wichtigen Thema für die Stadt Bad Schwartau“ und dankte allen Beteiligten und Anwesenden vor Ort für das enorme Engagement.
Einwendungen schreiben
Einwendungen können noch bis zum 24. Juli an das Eisenbahn-Bundesamt geschickt werden.
Die Bürgerinitiative Kaltenhof/Marienholm bietet allen Personen, die Einwendungen schreiben wollen, umfangreiche Unterstützung an noch drei ausstehenden Terminen an: in der Martin-Luther Kirche am heutigen Mittwoch, 15. Juli, von 16 bis 19 Uhr und am Samstag, dem 18. Juli, zwischen 11 und 14 Uhr sowie im Rathaus am Montag, dem 20. Juli, von 15 bis 18 Uhr.
Hilfestellung rund um „Einwendungen schreiben“ bietet die Stadt Bad Schwartau per E-Mail an unter: FFBQ@bad-schwartau.de. (SE)




