Bestattungsunternehmen Wulf leistet Bestattungsvorsorge

Jenny Beyer-Klug 406
In Trauerfragen ein kompetenter Ansprechpartner: Das Bestattungshaus Wulf in Grömitz-Grönwohldshorst und Umgebung.

In Trauerfragen ein kompetenter Ansprechpartner: Das Bestattungshaus Wulf in Grömitz-Grönwohldshorst und Umgebung.

Grömitz/Grönwohldshorst. An der Seite von Trauernden steht das Bestattungsunternehmen Wulf in Grönwohldshorst, Op de Horst 64. Und das mit jahrzehntelanger Erfahrung. Der Betrieb vereint Fachwissen mit Tradition. Seit 1945 ist die Firma in Familienhand, mittlerweile in der 4. Generation. Ansprechpartnerinnen in Trauerfällen sind die Bestatterinnen Swantje Wulf und Inga Stief sowie Jessica Ott. Ihr Motto: „Wir helfen Ihnen in schweren Stunden.“

Bestattungsvorsorge

Als ein wesentliches Standbein ist das Bestattungsunternehmen Wulf auf Bestattungsvorsorge spezialisiert und steht in persönlichen, kostenlosen Gesprächen gerne zur Verfügung, wenn Menschen ihre Beerdigung selber planen möchten. Inhaltlich geht es da beispielsweise um die Frage welche Art der Bestattung gewünscht ist, sowie die Gestaltung der Trauerfeier oder die Auswahl der Grabstelle. In Zusammenarbeit unter anderem mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG werden auch Auskünfte über die Möglichkeit, die Bestattung noch zu Lebzeiten finanziell abzusichern, gegeben.

Bereits zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit, den gewünschten Rahmen für die eigene Bestattung zu klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet - und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, sich in Zeiten der Trauer auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. Auch vermeidet man mögliche familiäre Diskussionen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Das Bestattungshaus Wulf bietet persönliche Bestattungsvorsorge-Beratungen an. „Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sind - ob Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Blumenschmuck oder Trauerfeier. Sinnvoll ist es, hierbei auch bereits den finanziellen Rahmen zu regeln“, erklärt Swantje Wulf. Dazu bietet sich folgende Möglichkeiten an: Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Im Todesfall wird dieses Geld dann an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt. (mg)