
Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
Lensahn. Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden sowie im Bereich brandempfindlicher Einrichtungen in den Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen, Lensahn und Riepsdorf. Gemäß § 24 Abs. 2 der…










