Sportlerehrung
Neustadt. Die Stadt Neustadt macht es sich zur Aufgabe, hervorragende Leistungen von Sportlern zu ehren. Jede Ehrung durch die Stadt Neustadt setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Persönliche Auszeichnungen können an Sportler verliehen werden, die einem Neustädter Sportverein oder einer Neustädter Schule angehören, desgleichen Sportlerinnen und Sportler, die Neustädter sind aber einem auswärtigen Verein angehören oder als Uniformträger in Neustadt ihren Aufenthalt haben. Ein Rechtsanspruch auf Ehrung und Auszeichnung besteht nicht.
Vorschlagsberechtigt sind sowohl Bürger als auch die Organe der Stadt, der Kreissportverband Ostholstein, jeder Sportverein und Schulen, deren Sitz Neustadt ist. Die Vorschläge sind schriftlich bis zum 15. Januar bei dem Bürgermeister der Stadt Neustadt, Am Markt 1, einzureichen. Die Vorschläge werden vertraulich behandelt. Auskünfte erteilt das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten - Abteilung Schule, Jugend, Kindertagesstätten, Sport, Senioren, Waschgrabenallee 5, Tel. 04561/619306, E-Mail: jwunsch@stadt-neustadt.de. (red)
Positive Haushaltszahlen und eine Auszeichnung

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