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Marco Gruemmer

Angeln im Hafen nur mit Erlaubnis

Der Neustädter Hafen. Vom Hafenbecken aus können Angler auf Hering gehen, mit ein bisschen Glück gehen hier auch ab und an Dorsche und Meerforellen auf Futtersuche.

Der Neustädter Hafen. Vom Hafenbecken aus können Angler auf Hering gehen, mit ein bisschen Glück gehen hier auch ab und an Dorsche und Meerforellen auf Futtersuche.

Neustadt in Holstein. Angler benötigen zum Angeln im Hafen ab sofort einen Erlaubnisschein. Hintergrund ist das selbständige Fischereirecht der Stadt Neustadt in Holstein, welches sich unter anderem auf den Hafen erstreckt.
 
Während die Netzfischerei seit dem Mittelalter ausschließlich durch das Neustädter Fischeramt von 1474 ausgeübt wird, wurde das private Angeln im Hafen seit vielen Jahren geduldet, obwohl es nicht ganz rechtskonform war. Um das private Angeln nunmehr auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen, haben die Stadt und das Fischeramt die Ausgabe von Erlaubnisscheinen vereinbart.
 
Der Preis für einen Jahres-Erlaubnisschein beträgt zehn Euro. Der Erlaubnisschein für das Angeln im Hafen kann von jedermann erworben werden. Im Gegensatzt hierzu bleibt der Erlaubnisschein für das Neustädter Binnenwasser Neustädter Einwohner*innen vorbehalten. In beiden Erlaubnisscheinen wird noch einmal auf das Verbot des Angelns von der Hafenbrücke hingewiesen.
 Personalisierte Erlaubnisscheine sind im Bürgerbüro der Stadt Neustadt erhältlich. Termine können hierzu telefonisch unter 04561/619-550 vereinbart werden. (red/mg)


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