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Wiebke Staschik
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Auswahl des „richtigen“ Maklers

Eine Immobilie gehört in die richtigen Hände.

Eine Immobilie gehört in die richtigen Hände.

Wenn der Verkäufer einer Immobilie den für ihn und seinen Hausverkauf „richtigen“ Makler sucht, so sollte dieser Makler folgende Voraussetzungen mitbringen:
 
- Langjährige, persönliche Erfahrung im Immobilienverkauf in der Region, in welcher die zu verkaufende Immobilie liegt. Hier reicht es nicht, nur für ein renommiertes Maklerunternehmen tätig zu sein, sondern die Person des tatsächlich später im Verkauf tätigen Maklers muß selbst über diese Erfahrung verfügen.
 
- Die fachliche Qualifikation des beauftragten Maklers (mindestens Immobilienkaufmann oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, besser noch Immobilienfachwirt oder Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft). Es wäre weiterhin von Vorteil, wenn der beauftragte Makler über eine Zusatzausbildung als Sachverständiger verfügt oder sogar Mitglied im Gutachterausschuß der kreisfreien Stadt oder des Landkreises ist.
 
- Der Bürostandort des beauftragten Maklers sollte im Gebiet der zum Verkauf stehenden Immobilie liegen, da potentielle Interessenten bei ihrer Suche nach Lage (PLZ oder Ortsnamen) vorgehen. Sie suchen nach einem für sie geeigneten Haus/Wohnung/Grundstück, nicht nach einem bestimmten Maklernamen. Insofern sollte der Makler im „Zielgebiet“ bereits über Angebote verfügen.
 
- Die Kompetenz eines Maklers und sein Marktanteil drückt sich insbesondere dadurch aus, daß auf seiner eigenen Homepage oder auch auf den gängigen Internetportalen (zum Beispiel www.immowelt.de und www.immonet.de) ähnliche Immobilien von ihm angeboten werden oder auf seiner Homepage unter „Verkäufe“ in anonymisierter Form erfolgreich vermittelte Immobilien stehen. Er sollte folglich bereits ähnliche Objekte auch selbst verkauft haben.
 
- Auch Referenzen, also Empfehlungen anderer Immobilienverkäufer sind für die Entscheidung hilfreich. Sie finden diese auf der Homepage des Maklers unter „Referenzen“. Ansonsten zählt die persönliche Empfehlung.
 
- Es ist durchaus legitim, wenn sich der Verkäufer vor Auftragserteilung von den in Frage kommenden Maklern in einem persönlichen Gespräch einen Eindruck verschafft. Er wird sich letztlich die Frage stellen, ob er diesem oder jenem Makler die Durchführung seines Verkaufsauftrages zutraut. Sein persönlicher Eindruck wird in etwa dem entsprechen, den auch ein Kaufinteressent gewinnt, wenn der Makler ihm die Immobilie anbietet und diese mit ihm besichtigt. Da der Kauf einer Immobilie eine der Lebensentscheidungen darstellt, zählen hier in hohem Maße auch die handelnden Personen, zum Beispiel auch der Makler. (red)


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