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Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets binnen einer Woche (7 Tage) nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter Widerspruch einlegen. Der Wahlleiter prüft den Widerspruch und entscheidet hierüber abschließend. Die öffentliche konstituierende Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Neustadt findet am Montag, dem 9. Dezember um 15 Uhr in der Mensa der Jacob-Lienau-Schule statt. (red)