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Marco Gruemmer

Bündnispartner: Das Amt Lensahn sagt „Ja“

Amtsvorsteher Michael Robien (re) und Initiator für das Amt Lensahn und für den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Jens Puschmann bei der Unterzeichnung der Lübecker Erklärung.

Amtsvorsteher Michael Robien (re) und Initiator für das Amt Lensahn und für den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Jens Puschmann bei der Unterzeichnung der Lübecker Erklärung.

Bild: Marco Grümmer

Lensahn. Starkes Zeichen für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Mit der Unterzeichnung der Lübecker Erklärung ist das Amt Lensahn dem „Bündnis für Akzeptanz und Respekt Schleswig-Holstein“ beigetreten. Dies solle jedoch nicht nur ein „Papiertiger“ sein, wie Amtsvorsteher Michael Robien betonte. Mit der Erklärung wolle man Position gegen Ausgrenzung, Diskriminierung oder Gewalt gegenüber Menschen mit vielfältigen geschlechtlichen und/oder sexuellen Variationen beziehen.

„Mit der Unterzeichnung setzt das Amt Lensahn ein klares Statement für Vielfalt und Toleranz und signalisiert die Akzeptanz und Wertschätzung aller Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexuellen Orientierung. Wir widersprechen damit entschieden jeglicher Form von Rassismus, Gewalt, Hass und Intoleranz“, erklärte Michael Robien.

Das Amt Lensahn ist neben anderen Landkreisen, Städten, der Landespolizei, dem Schleswig-Holsteinischen-Fußballverband, Vereinen, Universitäten und Unternehmen der mittlerweile 54. Bündnispartner in Schleswig-Holstein. Mit 70.000 Euro unterstützt der Landesaktionsplan jährlich die Stärkung der Queeren Community und die Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft.

Die Initiative ging in Lensahn von Gemeindevertreter und Amtsausschussmitglied Jens Puschmann aus. Nach einem Gespräch mit Bürgermeister Michael Robien folgten Taten. So weht am 17. Mai, dem internationalen Tag der Homophobie, die Regenbogen-Fahne vor dem Rathaus. Zudem folgte die Vorstellung des Bündnisses im Amtsausschuss mit dem einstimmigen Beschluss zum Beitritt. „Ich möchte hervorheben, die Haltung der Bürgermeister des Amtes Lensahn und der Ausschussmitglieder zum Thema Queere Vielfalt, die ist unbezahlbar“, erläuterte Jens Puschmann. (mg)

Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt im Wortlaut:

„Diskriminierung und Ausgrenzung von geschlechtlichen und sexuellen Minderheiten sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. In den letzten Jahren ist ein zunehmendes Bewusstsein in unserer Gesellschaft gewachsen, Diskriminierungen entgegenzutreten und sich für die Gleichstellung aller Menschen einzusetzen. Diskriminierung und/oder Gewalt irritiert alle Menschen, die soziale Verantwortung tragen und darum wissen, welche hohe Bedeutung Entdiskriminierung und Emanzipation auf positive gesellschaftliche Entwicklungsprozesse hat. Die Lübecker Erklärung positioniert sich gezielt für Akzeptanz und Respekt sowie gegen Ausgrenzung, Diskriminierung oder gar Gewalt bezogen auf Menschen mit vielfältigen geschlechtlichen und/oder sexuellen Variationen.

Die Unterzeichner der Lübecker Erklärung dokumentieren damit, dass sie Diskriminierung und/oder Gewalt jeglicher Art gegen Menschen aufgrund geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und/oder Variation der körperlichen Geschlechtsentwicklung nicht hinnehmen werden.

Die Lübecker Erklärung fußt auf Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetztes aber insbesondere auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §1, nach dem „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ sind.

Die Lübecker Erklärung erklärt bezugnehmend auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und pansexuelle Menschen auch in Schleswig-Holstein in allen Lebensbereichen mit allen Rechten, Chancen aber auch Pflichten akzeptiert und respektiert werden. Die Freiheit der Einzelnen mit dem Recht auf geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung darf in einer demokratischen Gesellschaft durch keinerlei Maßnahmen begrenzt und gefährdet werden. Jegliche Art von Diskriminierung oder gar Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und pansexuelle Mitmenschen ist ein Angriff auf unser Grundgesetz und unsere Grundwerte.

Die Unterzeichner der Lübecker Erklärung verpflichten sich, jeglicher Form von Diskriminierung aufmerksam entgegenzutreten. Sie engagieren sich für Anerkennung von und Respekt vor lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen. Das Ziel der Lübecker Erklärung ist ein breites gesellschaftliches Bündnis, dass Rassismus, Gewalt, Hass und Intoleranz entschieden widerspricht und die Akzeptanz sexuell und geschlechtlich vielfältiger Lebensweisen fördert.“


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