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Alexander Baltz

Corona-Einschränkungen werden nach und nach zurückgenommen

Ministerpräsident Daniel Günther während der Pressekonferenz in Kiel.

Ministerpräsident Daniel Günther während der Pressekonferenz in Kiel.

Kiel. Die Landesregierung hat sich am heutigen Dienstag auf die Eckpunkte eines Stufenplans verständigt. In mehreren Schritten sollen in Schleswig-Holstein die Einschränkungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben wieder zurückgenommen werden.
 
 
In einer ersten Stufe wird es ab Samstag, dem 19. Februar Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen geben: Sind alle Teilnehmenden geimpft oder genesen, fallen alle Beschränkungen weg. Das gilt dann auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants. Für private Treffen gilt: Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.
 
 
In einer zweiten Stufe gilt ab dem 3. März:
 
- Die bisherigen 2G- und 2G-Plus Regelungen entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regelung. Das gilt für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu. Ausnahmen werden hier nur noch in den Bereichen Großveranstaltungen (2G) und Diskos gelten (2G-Plus).
 
 
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
 
- Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollen 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.
 
- In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen im Innenbereich, es gilt 3G.
 
- Für Diskotheken gilt eine 2G-Plus-Vorgabe, weil Besucher hier nicht an festen Plätzen aufhalten.
 
- Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
 
- Im Freizeit- und Kulturbereich ist zukünftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
 
- Bei der Sportausübung entfällt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch hier gilt dann 3G.
 
- Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.
 
- Für Beherbergungen gilt die 3G-Regelung.
 
Touristische Reiseverkehre: Hier wird es auch die 3G-Vorgabe geben. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.
 
 
In einer dritten Stufe werden zum 20. März in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.
 
 
Unabhängig von dem Stufenplan wird bzw. werden:
 
- in der Kita die Umfeldtestung eines Elternteils zunächst fortgesetzt. Über die Details für die Zeit ab dem 20. März wird in den kommenden Wochen beraten.
 
- in der Schule die Kohorten ab dem 3. März aufgehoben.
 
- ab dem 20. März die Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
 
- spätestens mit Beginn der Osterferien die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben. (red)


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