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Gesche Muchow

Corona-Regeln: Das kommt - das bleibt

Unter anderem werde die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein ausgeweitet, so die Landesregierung.

Unter anderem werde die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein ausgeweitet, so die Landesregierung.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Aufgrund der aktuellen Infektionslage und nach den Gesprächen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch hat das Landeskabinett am Sonntag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Schleswig-Holstein verzeichnet im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt vergleichsweise niedrige Infektionszahlen und setzt daher nicht alle Punkte der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche um (der reporter berichtete). Die Maskenpflicht allerdings werde ausgeweitet, so die Landesregierung in einer aktuellen Pressemitteilung.
 
Kontaktbeschränkungen bleiben bei 10 Personen
Schleswig-Holstein behält die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen bei: Im öffentlichen Raum dürfen sich auch weiterhin maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Auch im privaten Raum bleibt die maximale Anzahl an Personen, die sich treffen dürfen bei zehn. Wichtig ist nach wie vor, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren.
 
Einzelhandel
Auch im Einzelhandel sehe die Landesregierung keinen Grund, die derzeitigen Regeln zu verschärfen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Deshalb werde sich Schleswig-Holstein nicht an der bundesweit geplanten Kundenbeschränkung für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern beteiligen. Es sei richtig, weiterhin das regionale Infektionsgeschehen in den Blick zu nehmen und die Regelungen entsprechend anzupassen.
 
Körpernahe Dienstleistungen und Zoos
Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden (der reporter berichtete). Außerdem dürfen die Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.
 
Hotels dürfen Weihnachten öffnen
Die Landesregierung wolle auch Familienbesuche im kleinen Rahmen ermöglichen, betonte der Ministerpräsident. Deshalb dürften Hotels in der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember bis zu zwei Übernachtungen aus familiären Gründen anbieten. Das Land werde den Bürger*innen und Betrieben nicht hinterherspionieren, ob alle Regeln eingehalten würden. Vielmehr setze er auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen, sagte Günther und appellierte: „Wir brauchen Solidarität auch über Neujahr und Weihnachten. Wenn wir alle begreifen, dass wir gemeinsam der Schlüssel sind, können wir diese Krise gemeinsam gut bewältigen.“
 
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet. Diese gilt nun zusätzlich nach Ausweisung durch die kommunalen Behörden auch in Bahnhöfen sowie an Bahnhofsvorplätzen und Haltestellen.
 
Außerdem muss nun auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie grundsätzlich am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen eine Mund-nasen-Bedeckung getragen werden.
 
Ausnahmen hierzu gelten:
• am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
• bei schweren körperlichen Tätigkeiten;
• wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen;
• bei der Nahrungsaufnahme;
• wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist;
• im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen und Anhörungen.
 
Schulen
Die Schulen in Schleswig-Holstein starten nach den Weihnachtsferien nicht wie geplant am 7. Januar 2021 für alle Schüler, sondern es werden am 7. Und 8. Januar sogenannte „Distanz-Lern-Übungstage“ abgehalten (der reporter berichtete).
 
Regionale Sonderregelungen bei hohen Infektionszahlen
In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Regelungen in Kraft treten. Sie werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und per Allgemeinverfügung vom Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt verkündet. Regional verschärfte Regelungen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung beziehungsweise Umsetzung.
 
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 30. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 20. Dezember 2020.
 
Alle Verordnungen und Erlasse sind unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse zu finden und alle aktuellen Neuigkeiten sowie die täglichen Fallzahlen gibt es in unserem Corona-Liveticker. (gm/red)


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