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Alexander Baltz

Bund und Länder einigen sich auf neue Corona-Maßnahmen

Lockerungen für Schleswig-Holstein ab Montag

Berlin/Kiel. Bund und Länder haben am vergangenen Mittwoch den weiteren Fahrplan für die kommenden Wochen in Sachen Corona festgelegt.
 
Beim Corona-Gipfel mit Kanzlerin Merkel haben sich die Länderchefs per Videokonferenz nach über sieben Stunden Verhandlungsdauer auf einen neuen Maßnahmenkatalog, gültig vom 1. bis mindestens 20. Dezember, verständigt. Wichtigste Entscheidung: Die Länder können einzelnen Maßnahmen, abhängig von den Infektionszahlen, eigenständig verschärfen oder lockern. Schleswig-Holstein macht davon als erstes Gebrauch und kündigt Lockerungen ab Montag, dem 30. November an.
 
 
Der Teil-Lockdown wird grundsätzlich bundesweit bis mindestens 20. Dezember, laut der Bundeskanzlerin eventuell sogar bis Januar, verlängert und verschärft, aber es gibt Lockerungen zu Weihnachten, was die Kontaktbeschränkungen betrifft. So sollen im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen eines Haushalts mit haushaltsfremden Personen, möglichst nur aus einem anderen Haushalt, bis maximal 10 Personen möglich sein. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. In Schleswig-Holstein gilt diese Regelung wegen der im Vergleich mit anderen Bundesländern niedrigeren Infektionszahlen auch außerhalb dieses Zeitraums. In den anderen Bundesländern dürfen sich im restlichen Zeitraum nur höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen.
 
 
Die Lockerungen zu Weihnachten sollen auch für Silvester gelten. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen soll untersagt werden, um Ansammlungen größerer Gruppen zu vermeiden. Welche Plätze und Straßen betroffen sind, entscheiden die Kommunen. Grundsätzlich wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.
 
 
Die Gastronomie soll weiterhin geschlossen bleiben, ebenso die Hotels für touristische Reisen - auch über den Jahreswechsel bis mindestens Anfang Januar.
 
+++ UPDATE: Vom 23. bis zum 27. Dezember gilt eine Ausnahmeregelung zwecks Familienbesuchen - innerhalb dieses Zeitraums sollen maximal zwei Hotelübernachtungen erlaubt sein, wie Daniel Günther am Freitagmittag bekanntgab. 
 
 
Der Skitourismus soll bis zum 10. Januar untersagt werden.
 
 
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und soll generell auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder hiervon abweichen können.
 
 
Groß- und Einzelhandel sollen weiter geöffnet bleiben. Während andere Bundesländer die Regelungen verschärfen (in Kaufhäusern und Einkaufszentren ab einer Einkaufsfläche von 800 Quadratmetern soll sich nicht mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten), gilt für Schleswig-Holstein weiterhin, dass pro Kunde 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen müssen.
 
 
An der Ferienregelung in Schleswig-Holstein (21. Dezember bis 6. Januar) ändert sich zunächst nichts. In der Verlängerung soll am 7. und 8. Januar größtenteils kein Präsenzunterricht stattfinden, sondern „Distanz-Lern-Übungstage“ im Home-Schooling.
 
Zu den geplanten Lockerungen in Schleswig-Holstein hat sich Ministerpräsident Daniel Günther am Mittwochabend wie folgt geäußert:
 
 
„Die regionalen Infektionszahlen bestimmen künftig, welche Maßnahmen einzelne Länder ergreifen müssen oder wo sie lockern dürfen. Liegen die Inzidenzen über 200, müssen besonders strenge Maßnahmen ergriffen werden – liegen sie deutlich unter 50, sind Öffnungen möglich. Schleswig-Holstein ist derzeit in diesem Bereich, aber so knapp, dass wir noch sehr vorsichtig mit diesem Mittel umgehen.
Unsere Jamaika-Koalition hat sich aber heute darauf verständigt, dass ab Montag (30. November) körpernahe Dienstleistungen wieder ausgeführt werden dürfen und Kosmetiksalons oder etwa Nagelstudios öffnen können. Auch Tierparks und Zoos dürfen wieder Besucher empfangen.
Was die Kontaktbeschränkungen angeht, so bleibt es bei meiner gestrigen Ankündigung: Wir schließen uns nicht der Bundeslinie an, sondern in Schleswig-Holstein bleibt es bei unseren konsequenten Regeln: Insgesamt dürfen sich maximal zehn Personen treffen, im öffentlichen Raum aus höchstens zwei Haushalten und zuhause möglichst auch.“ (ab)


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