Strände für Hunde und Pferde nur bis 31. März geöffnet
Scharbeutz/Haffkrug. Mit dem Beginn des Osterfestes am 1. April endet auch die Möglichkeit, die Strände von Scharbeutz und Haffkrug mit Hund und Pferd zu erkunden. Die Gemeinde Scharbeutz weist darauf hin, dass Hunde, mit Ausnahme der Hundestrände (Abschnitt 4 - Höhe Grill-Master und Abschnitt 31 - nördlich der Jugendherberge) und Pferde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September nicht mit an den Strand genommen werden dürfen. Dieses gilt auch für frühe Morgenstunden und zur Abendzeit.
Hunden steht zusätzlich ein angelegter Hundeauslauf in der Scharbeutzer Heide zwischen Scharbeutz und Klingberg zur Verfügung, der ganzjährig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet ist. Dort können sich alle Hunde austoben und frei herumlaufen.
Im gesamten Bereich der „Strandallee“, des „Ostseeplatzes“, der Strandpromenade, der Seebrückenvorplätze, der Seebrücken, dem „Haffwiesen-Park“ in Haffkrug und dem Kurpark in Scharbeutz sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht von Hunden oder das Mitnahmeverbot am Strand kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Für die Beseitigung ist der Hundehalter oder Hundeführer verantwortlich. Können Verursacher nicht beseitigter Verunreinigungen benannt oder ermittelt werden, so kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen.
Alle Informationen können auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz www.Gemeinde-Scharbeutz.de eingesehen werden. Spezielle Hunde Knigge liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Ordnungsamt wenden. Für Auskünfte steht Michèl Soltmann unter Tel. 04503/7709-301 oder E-Mail: Michel.Soltmann@Gemeinde-Scharbeutz.de zur Verfügung. (red)