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Ines Rosenow
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Anzeige: ZVO versendet Abfallgebührenbescheide für 2018

Abfallgebühren leicht gesunken - Zahlungen im Juni und Dezember fällig
Sierksdorf. Ab sofort versendet der Zweckverband Ostholstein (ZVO) die Abfallgebührenbescheide für 2018 und rechnet damit die Leistungen für die Regelabfuhr des Rest- und Bioabfalls für das laufende Jahr ab. Durch gutes Kostenmanagement können die Preissteigerungen für die Entsorgung von Bioabfall ausgeglichen werden, sodass die Gebühren hier stabil bleiben. Die Gebühr für die Restabfallentsorgung sinkt erneut leicht.
Die Restabfallgebühr für 2018 setzt sich aus einer Grundgebühr von 18,36 Euro (Vorjahr: 18,84 Euro) und einer mengenabhängigen Leistungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr deckt die Verwaltungskosten des Zweckverbands Ostholstein. Die Leistungsgebühr entspricht der Größe der zur Verfügung gestellten Tonne und damit der Menge Abfall, die entsorgt werden muss.
Wie gewohnt gibt es zwei Zahlungstermine für die aktuelle Abfallgebühr. Der erste Zahlungstermin ist der 30. Juni. Die zweite Hälfte ist zum 31. Dezember fällig. Auf dem Gebührenbescheid finden Kunden Informationen zu den Zahlungsmodalitäten. Erfahrungsgemäß kommt es besonders in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide zu einem erhöhten Telefonaufkommen. Der ZVO bittet seine Kunden hier bereits im Voraus um etwas Geduld. Alternativ können sich Kunden auch mehrere Tage nach Erhalt des Gebührenbescheids mit ihrer Anfrage an den ZVO-Kundenservice wenden.
Ausstehende Verbrauchsabrechnungen
Kunden, die derzeit noch auf ihre aktuellen Abrechnungen für Trinkwasser, Erdgas und Schmutzwasser warten, werden diese bis spätestens Ende Mai erhalten. Durch die Umstellung auf ein neues Abrechnungssystem kam es zu einer Verzögerung bei der Erstellung von Jahres- und Schlussrechnungen beziehungsweise -bescheiden. Der ZVO bittet, entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Die 3.000 Gebührenbescheide für die Niederschlagswasserbeseitigung für 2018 werden im Spätsommer an Kunden verschickt. Normalerweise erhalten Kunden diese im März. Aufgrund des verzögerten Versands verschieben sich auch die Zahlungstermine. Grundsätzlich gilt: So lange Kunden keine Abrechnung erhalten haben, werden keine Beträge abgebucht beziehungsweise müssen sie nicht zahlen. Kunden werden daher gebeten, Rücklagen in Höhe der bisherigen Beträge zurückzulegen.
Eine Übersicht über die aktuellen Abfallgebühren finden Kunden auch online unter www.zvo.com/preise-gebuehren-und-satzungen.html
Auch für diese Kalkulationsperiode gilt das Garantieversprechen des ZVO, allen Gebührenzahlern eventuell zu viel gezahlte Beträge zurückzuerstatten, sofern gerichtlich eine Zuvielberechnung der neuen Abfallgebühren festgestellt werden sollte. (red)


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