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Gesche Muchow

Corona: Die Krankenhausauslastung entscheidet

Ab wann, welche Regeln gelten, soll in Zukunft die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz zeigen.

Ab wann, welche Regeln gelten, soll in Zukunft die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz zeigen.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig-Holstein. Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am Donnerstag (18. November) auf gemeinsame Corona-Regeln geeinigt. Ministerpräsident Daniel Günther teilte im Anschluss mit, dass die Landesregierung damit wie geplant zu Montag eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschließen werde.
 
Hospitalisierungsinzidenz
Künftig würden die Inzidenzen eine geringere Rolle in der Bewertung des Pandemiegeschehens spielen, erklärte der Regierungschef. Stattdessen werden Einschränkungen auf Basis der Hospitalisierungsrate beschlossen. „Wir setzen so Leitplanken, auf die sich die Bürger bei der weiteren Entwicklung verlassen können.“
 
Die Hospitalisierungsrate, auch als Hospitalisierungsinzidenz bezeichnet, ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in einem bestimmten Zeitraum (zum Beispiel innerhalb von sieben Tagen).
 
In Zukunft soll gelten:
Bei einer Hospitalisierungsrate
• über 3 gilt in einem Bundesland flächendeckend 2G. Zutritt zu Freizeitveranstaltungen und –einrichtungen, Kulturveranstaltungen und –einrichtungen, Sportveranstaltungen und –ausübungen, Gastronomie und Hotels haben nur noch geimpfte und genesene Gäste.
• über 6 gilt 2G-Plus. Das bedeutet, dass zusätzlich ein Test nötig ist. Ausgenommen sind Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Kinder unter 18 Jahren.
• über 9 können Landtage Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von bestimmten Einrichtungen beschließen.
 
Zurzeit liegt die Hospitalisierungsinzidenz in Schleswig-Holstein bei 3,23 (Stand 19.11.2021 Quelle: RKI). Von den insgesamt 757 verfügbaren Intensivbetten sind laut Angabe der Landesmeldestelle 128 COVID-19-Patienten im Krankenhaus, 33 von ihnen befinden sich auf der Intensivstation und 17 von ihnen werden derzeit beatmet (Stand 18.11.2021), in Ostholstein sind 18 Corona-Patienten im Krankenhaus (Stand 18.11.2021 Quelle Kreis Ostholstein).
 
Definitionen 2G,2G-Plus, 3G, 3G-Plus
Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus eine große Rolle.
 
2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
 
2G-Plus: wie 2G, das Plus steht für zusätzlich getestet der geimpften und/oder genesenen Personen. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt.
 
3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
 
3G-Plus bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet. Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Dieser muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden. (red/gm)


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