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Gesche Muchow

Corona: Maskenpflicht im Unterricht

Um das Risiko durch Reiserückkehrer zu minimieren, gilt nach den Herbstferien eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse.

Um das Risiko durch Reiserückkehrer zu minimieren, gilt nach den Herbstferien eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig-Holstein. In den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien gilt erneut eine Maskenpflicht in Schleswig-Holsteins Schulen – allerdings erst ab Jahrgangsstufe 5.
 
Bislang sind die Schulen im Norden gut durch die Coronakrise gekommen. Damit das so bleibt, gilt nach den Herbstferien für alle Schüler ab der fünften Klasse erneut eine zeitlich begrenzte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. „Das ist ein vertretbarer Weg aus Fürsorge für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler. So können wir auch in Corona-Zeiten so viel Präsenzunterricht wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler anbieten“, sagte Bildungsministerin Karin Prien in Kiel.
 
Neue Regeln für Schulbetrieb
Darüber hinaus seien die Schulen verpflichtet, Vorkehrungen für Zeiten zu treffen, in denen kein Präsenzunterricht stattfinden könne. Das Bildungsministerium habe eine Checkliste ausgearbeitet, mit der die Schulen überprüfen können, wie sie auf das Lernen auf Distanz vorbereitet seien. „Für Eltern, Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler ist Planbarkeit wichtig“, sagte Prien. Der sogenannte Distanzlehrplan solle ab dem dritten Tag greifen.
 
„AHAL-Regel“
Ergänzend hätten die Kultusminister der Länder ein Lüftungskonzept beschlossen, erklärte die Ministerin. In Zukunft sollen die Schulen alle 20 Minuten und nach jeder Schulstunde stoßlüften. „Wir erweitern die AHA-Regel – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – um das L wie Lüften“, betonte Prien. (red/gm)


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