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Gesche Muchow

Corona: Neue Regeln ab 19. September

Ab dem 19. September darf auch endlich wieder auf Veranstaltungen getanzt werden.

Ab dem 19. September darf auch endlich wieder auf Veranstaltungen getanzt werden.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig-Holstein. Das Kabinett hat weitere Anpassungen bei der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, diese betreffen unter anderem den Veranstaltungssektor, aber auch Prostitution.
 
„Wir haben gewissenhaft zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz und der Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen abgewogen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther bei der Klausurtagung des Kabinetts in Leck.
 
Sauna-Gang wird erleichtert
Bislang durften Whirlpools, Saunen oder vergleichbare Einrichtungen wie Infrarotkabinen grundsätzlich nur einzeln oder von Mitgliedern eines Haushaltes genutzt werden. Ab Dienstag gelten stattdessen die allgemeinen Hygiene-Vorgaben. So muss der Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen und Kontaktdaten erheben. Außerdem gelten grundsätzlich auch das Abstandsgebot sowie das Kontaktverbot mit den jeweiligen Ausnahmen. Dampfbäder sind weiterhin nur einzeln oder durch Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts gestattet, weil die feuchte Luft die Ansteckungsgefahr erhöht.
 
Sicherheit für Sexarbeit
Außerdem einigten sich die Kabinettsmitglieder darauf, Prostitution unter strengen Auflagen wieder zuzulassen. „Wir wollen verhindern, dass die in der Prostitution Tätigen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen größeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind“, sagte Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Sexarbeiter/innen dürfen ab Dienstag (22. September) ihre Dienstleistungen wieder anbieten, allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Erhebung der Kontaktdaten. Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur von jeweils einer oder einem Prostituierten für jeweils eine Person erbracht werden, darüber hinaus gilt die Maskenpflicht. Sexarbeit außerhalb geschlossener Räume und in Fahrzeugen sowie Prostitutionsveranstaltungen bleiben verboten.
 
Mehr Zuschauer für Sportveranstaltungen
Zugleich verständigte sich das Kabinett darauf, ab dem kommenden Wochenende, 19. September, bei Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien wieder mehr Publikum zuzulassen. „Wir wollen und werden wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen haben“, sagte Ministerpräsident Günther. Voraussetzung dafür seien entsprechende Hygienekonzepte. Die maximale Zuschauerauslastung könne dann wieder bis zu 25 Prozent der jeweiligen Stadion- und Hallenkapazität für den Profi- und Amateursport betragen. Damit werden auch Fußball-, Volleyball- und Handball-Turniere wieder vor Publikum möglich sein.
 
Neue Regeln ab dem 19. September
Vor dem Hintergrund der Infektionslage wurden diese Anpassungen des Veranstaltungskonzepts beschlossen, zu denen auch ab dem 19. September folgende, weiteren Änderungen zählen:
 
Märkte und Messen: Die zulässige Teilnehmerzahl wird von 750 auf 1.500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. Werden diese Teilnehmerzahlen auf bis zu 25 Prozent der begehbaren Fläche eines Veranstaltungsortes – etwa in Sportarenen – überschritten, ist ein erweitertes und genehmigungspflichtiges Hygienekonzept vorzulegen.
 
• Veranstaltungen mit sitzendem Publikum: Bei Vorträgen, Lesungen, Podiumsdiskussionen, in Kino und Theater, auf Konzerten und Sportdarbietungen gelten die bisherigen Regeln. Oberhalb der Grenzen von 750 (innen) bzw. 1.500 Teilnehmenden (außen) dürfen lediglich bis zu 25 Prozent der Sitzplätze / übliche Teilnehmerzahl zugelassen werden.
 
Tanzen: Das paarweise Tanzen auf Familienfeiern ist wieder erlaubt, sofern der Abstand zu anderen Tänzern gewahrt bleibt. Die Obergrenze der Teilnehmenden in einem Innenraum bleibt unverändert bei 50. (red/gm)


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