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Coronavirus: Weitere Lockerungen ab 8. Juni in Schleswig-Holstein

Kiel. Wie die Landesregierung am vergangenen Dienstag bekanntgab, sollen ab dem 8. Juni weitere Teile des öffentlichen Lebens wieder anlaufen, darunter auch Schwimmbäder und Freizeitparks.
 
Ministerpräsident Daniel Günther betonte: „Mit der heutigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer Logik, die jeden Einzelnen von uns weiter in die Pflicht nimmt. Jede und jeder von uns übernimmt durch die Einhaltung von Hygieneregeln Verantwortung für andere und sich selbst“, sagte er im Anschluss an ein Gespräch der Koalitionsspitzen in Kiel. Im Detail habe man sich auf folgende Lockerungen geeinigt:
 
Freizeitparks und Schwimmbäder
In Anbetracht der niedrigen Infektionszahlen werde das Kabinett am Freitag weitere Erleichterungen beschließen, kündigte Günther an. So dürften ab dem 8. Juni unter anderem Freizeitparks und Schwimmbäder wieder öffnen, sofern entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Auch Wellnessbereiche, etwa in Hotels, dürften ihren Betrieb grundsätzlich wieder aufnehmen. Die Auflagen dafür würden bis Freitag erarbeitet.
 
Der Hansa-Park in Sierksdorf freute sich über den angekündigten Beschluss und verkündete auf seiner Internetseite: „Diese Nachricht haben wir mit großer Freude vernommen. Jetzt können wir unsere bereits erarbeiteten, ausführlichen Konzepte für eine Wiedereröffnung im Detail mit den Behörden abstimmen und den Park unter Berücksichtigung der dann gültigen Auflagen für unsere Gäste vorbereiten“. Das genaue Öffnungsdatum werde sobald wie möglich bekanntgegeben.
 
Gastronomie
Für Restaurants und Gaststätten gelten ab dem kommenden Montag neue Öffnungszeiten: Sie dürfen nun bis 23 Uhr öffnen – eine Stunde länger als bislang.
 
Maskenpflicht bleibt bestehen
Weitere Erleichterungen werde es auch bei den Bestimmungen zu den Kontaktverboten geben, erklärte der Regierungschef. So seien Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum wieder zulässig. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, insbesondere in Geschäften sowie in Bus und Bahn bleibe bestehen.
 
Stufenkonzept für Veranstaltungen
Darüber hinaus einigte sich das Kabinett auf ein Konzept für das stufenweises Zulassen unterschiedlicher Veranstaltungsformate. „Mit dem Veranstaltungsstufenkonzept zeigt die Landesregierung Perspektiven für zukünftige Veranstaltungen auf“, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Die Öffnungsstufen orientierten sich am Infektionsrisiko der jeweiligen Veranstaltung. Es gelte, das Abstandsgebot und die gängigen Hygieneregeln einzuhalten und Zugangskontrollen zu gewährleisten.
 
Das Stufenkonzept sieht unter anderem vor:
Seit 18. Mai erlaubt sind:
• Veranstaltungen mit Sitzungscharakter, Außen und Innen unter 50 Personen
 
Ab 8. Juni erlaubt sind:
• Veranstaltungen mit Sitzungscharakter, Außen bis 250 Personen und Innen unter 100 Personen
• Markt (Messen, Flohmärkte usw.) bis zu 100 Personen Außen, Alkoholausschank nicht getsattet.
Gruppenaktivitäten (geladene Feste, Empfänge usw.) Außen bis zu 50 Personen, ggf. Verbot von Tanz und Gesang
 
Ggf. ab dem 29. Juni erlaubt werden:
• Markt (Messen, Flohmärkte usw.) bis zu 250 Personen Außen und bis 100 Personen Innen, Alkoholausschank nicht getsattet.
• Gruppenaktivitäten (geladene Feste, Empfänge usw.) Außen und Innen bis zu 50 Personen, ggf. Verbot von Tanz und Gesang.
 
Link: Alle weiteren Öffnungsstufen sowie die genauen Definitionen der einzelnen Veranstaltungsarten sind hier nachzuvollziehen. (gm/red)


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