Marco Gruemmer

Hotelprojekt in Kellenhusen vorerst gescheitet

Düstere Mienen von Bürgermeister Stefan Schwardt (lks.) und Tourismusleiter Raimund Kiesbye beim Blick auf das Grundstück, wo das Hotel mit 240 Betten hätte gebaut werden sollen.

Düstere Mienen von Bürgermeister Stefan Schwardt (lks.) und Tourismusleiter Raimund Kiesbye beim Blick auf das Grundstück, wo das Hotel mit 240 Betten hätte gebaut werden sollen.

Bild: Marco Grümmer

Kellenhusen. „Jetzt fangen wir wieder bei Null an.“ In diesen Worten von Bürgermeister Stefan Schwardt und Tourismusleiter Raimund Kiesby schwingt Enttäuschung und auch ein Stück weit Frust mit.

Seit mehreren Jahren wird in der Gemeinde Kellenhusen an der Ansiedlung eines weiteren Hotels für den Ort gearbeitet. Die bisherige recht einseitige Fokussierung auf Ferienwohnungen, die 96 Prozent aller Gästebetten in Kellenhusen ausmachen, soll durch eine überschaubare Zahl an Hotelzimmern sinnvoll ergänzt werden. „Damit werden auch eine Saisonverlängerung, Stichwort Ganzjahres-Tourismus, und die Gewinnung neuer Zielgruppen angestrebt, was für die touristische Struktur enorm wichtig ist“, erläuterte Raimund Kiesbye. Das dafür zur Verfügung stehende gemeindliche Grundstück (12.700 Quadratmeter groß), direkt hinter dem Deich am Südstrand gelegen, ist die Gemarkung Heidkoppel.

Die Suche nach einem Hotelinvestor wurde 2019 mit einer Ausschreibung begonnen. Mit der Hanseatic-Gruppe aus Hildesheim wurde 2021 ein Investor gefunden, mit dem anschließend erfolgreich verhandelt wurde und der eine Planung vorstellte. Voraussetzung aller Tätigkeiten des Investors ist die rechtskräftige Fertigstellung des sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der auch Voraussetzung für den Abschluss des Grundstückskaufvertrags war. Dafür vereinbarte man eine Frist von anderthalb Jahren mit Stichtag 31. Dezember 2023.

Trotz einer bereits gewährten Verlängerung der Bearbeitungsfrist geriet die Fertigstellung des B-Plans in Verzug. Die zwingend erforderliche Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das schleswig-holsteinische Innenministerium konnte nicht mehr rechtzeitig beantragt werden. Sie ging daher erst nach Auslaufen der mit dem Investor vertraglich vereinbarten Frist ein.

„Dass es zu der Fristüberschreitung kam, lag offenbar an der zögerlichen Bearbeitung des Bebauungsplans bei der Gemeindeverwaltung Grömitz“, heißt es von einem Großteil der Kellenhusener Gemeindevertretung. „Dort liegt jedoch nicht die alleinige Schuld. Insgesamt wurde nicht genug getan, um das Projekt auf die Beine zu stellen“, ergänzte Stefan Schwardt.

Für die Gemeinde Kellenhusen hat die Fristüberschreitung gravierende Folgen. Das mehrjährige bisherige Verfahren ist nicht mehr gültig, die touristische Entwicklung Kellenhusens durch die geplante Ansiedlung eines Hotels erhält einen gehörigen Dämpfer. Zudem kommt der Kaufvertrag nicht mehr zustande und das Geld in Höhe von 2,9 Millionen Euro fehlt in der Gemeindekasse. Auf allen Seiten sind viel Zeit und Geld umsonst investiert worden.

Wie geht es nun weiter?

In der Kellenhusener Gemeindevertretung herrscht erheblicher Unmut über die Grömitzer Verwaltung. Krisengespräche fanden statt. Sogar die Forderung nach Schadensersatz wurde diskutiert.

Dennoch wird jetzt nach vorn geschaut und die Neuausschreibung des Grundstücks vorbereitet, die aus rechtlichen Gründen nun erneut erfolgen muss. Das heißt, die Suche nach einem Hotelinvestor und -betreiber geht von vorn los.

Obwohl das Investitionsklima gegenwärtig alles andere als positiv ist, hofft man in Kellenhusen, eine Lösung zu erwirken. Die Rahmenbedingungen sind jedoch für alle Beteiligten ungleich schlechter, als noch vor drei Jahren. Zudem beinhaltet die Neuausschreibung auch die Aktualisierung des Kaufpreises, was den zukünftigen Verkauf des Grundstücks erschweren wird.

Zunächst wurde am 19. Juni der nun fertiggestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan von der Gemeindevertretung durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zurückgezogen. Durch die ausgelaufene vertragliche Bindungsfrist besteht für ihn keine Grundlage mehr. (red/mg)


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