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Kristina Kolbe

Kein Feuerwerk an Silvester

Wunderkerzen sind das neue Feuerwerk - zumindest in diesem Jahr.

Wunderkerzen sind das neue Feuerwerk - zumindest in diesem Jahr.

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat mit Zustimmung des Bundesrates den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Die Regelung untersagt es zum Jahreswechsel 2020/2021, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (siehe Erklärung) an Privatpersonen zu überlassen.
 
Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie beispielsweise Silvesterknaller und Raketen. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das „Überlassen“ dieser Gegenstände, das heißt die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden.
 
Mit der Verordnung wird ein Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder vom 13. Dezember umgesetzt. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten. Die Verordnung tritt heute in Kraft. (red)
 
Vom zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.
 
Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk
 
Artikel dieser Kategorie wie Raketen und Silvesterknaller sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen. Sie dürfen normalerweise ab dem 18. Lebensjahr in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember erworben und in der Silvesternacht gezündet werden.


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