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Alexander Baltz

Keine weiteren Lockerungen

„Wir müssen in dieser Situation weiter vorsichtig sein“, betonte Daniel Günther am vergangenen Mittwoch.

„Wir müssen in dieser Situation weiter vorsichtig sein“, betonte Daniel Günther am vergangenen Mittwoch.

Außengastronomie bleibt weiter geschlossen
 
Kiel. Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung entschieden, in der kommenden Woche keine weiteren Öffnungsschritte zuzulassen. Das gilt besonders für die Bereiche der Außengastronomie, der Kultureinrichtungen und des Sports. Mit Blick auf die Situation im Bereich der Beherbergung und Gastronomie wird die Landesregierung die Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag, dem 22. März, abwarten und erst danach eine Entscheidung treffen.
 
 
Dazu gebe es auch eine enge Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern. Wie Günther weiter sagte, müsse in Regionen, in denen die Inzidenz auf über 100 steige, mit weitergehenden Maßnahmen reagiert werden. In insgesamt sechs der 15 Kreise und kreisfreien Städte liegt die Inzidenz über dem Wert von 50 (Stand 17. März). In dieser Lage ist es aus Sicht der Landesregierung keine Option, an den derzeit geltenden Öffnungen im Einzelhandel flächendeckend festzuhalten.
 
 
Einzelhandel: Ab dem kommenden Montag (22. März) ist für den Einzelhandel die Inzidenz in den einzelnen Kreisen ausschlaggebend, da sich das Infektionsgeschehen in den einzelnen Kreisen stark unterscheidet. Bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 bleibt der Einzelhandel dort geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.
 
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen Kund*innen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click&Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 qm zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen dabei erhoben werden und die Hygieneregeln nach § 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung eingehalten werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch digital erfolgen, z.B. durch Apps. Bei einer Inzidenz über 100 ist der Einzelhandel zu schließen, bestellte Waren können nach Voranmeldung abgeholt werden (Click&Collect). Die Entscheidung über Öffnungen oder Schließungen werden weiterhin im Wochenrhythmus getroffen.
 
Schulen, Krippen, Kitas, Horte: Die grundsätzlich beschlossene Öffnung von Schulen bleibt bestehen: Jahrgänge 1 – 6: Präsenzunterricht, Jahrgänge 7 – Q1: Wechselunterricht, Abschlussjahrgänge: Präsenzangebote. An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt. Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. (red/ab)


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