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Petra Remshardt

Anfeindungen gegen Ostholsteiner mit fremden Autokennzeichen

Seit einigen Jahren kann man beim Umzug sein altes Kennzeichen mitnehmen.

Seit einigen Jahren kann man beim Umzug sein altes Kennzeichen mitnehmen.

Bild: Gesche Muchow

Ostholstein. Nicht jedes fremde Autokennzeichen, das uns aktuell begegnet, ist gleichbedeutend mit einem Touristen oder jemandem, der sich verbotenerweise in Ostholstein aufhält. Bei den Autokennzeichen gibt es seit ein paar Jahren eine Erleichterung: Man kann seine alten Kennzeichen mitnehmen.
 
„Wir wohnen nun seit fast drei Jahren in Neustadt und haben unser Kennzeichen bei der Ummeldung behalten. Leider wurden wir deswegen in den letzten Tagen mehrfach angepöbelt und angefeindet. Ich hatte immer drei Kinder dabei, die das mit anhören mussten. Außerdem gibt es ja auch zahlreiche Firmenwagen, die auch ortsfremde Kennzeichen haben“, teilte uns eine reporter-Leserin mit. Immer wieder hört man, dass Autofahrer mit fremden Kennzeichen beim Einkaufen oder auf dem Weg zur Arbeit von anderen Menschen angefeindet werden.
Dabei dürfen Autofahrer seit einigen Jahren ihr Autokennzeichen bei einem Umzug behalten.
 
Der ADAC informiert: Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, hat zwei Möglichkeiten:
Fahrzeughalter können ein neues Kennzeichen sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.
Für die Ummeldung benötigen Sie zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihren Personalausweis, die eVB-Nummer, die Bescheinigung der HU und AU (TÜV-Bericht) sowie ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die alten Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit mitzunehmen. Entscheiden Sie sich dafür, müssen Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen.
Ein Fahrzeughalter, der beispielsweise seinen Wohnsitz von München nach Ostholstein verlegt, kann so das Münchener Kennzeichen mitnehmen. Wird das Fahrzeug nach dem Umzug abgemeldet und ein neues Fahrzeug gekauft, handelt es sich dann jedoch um eine Neuzulassung. In diesem Fall ist eine Mitnahme des alten Kennzeichens auf das neue Fahrzeug nicht möglich. (red/mg)


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