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Kurz erklärt: Wie wird man Kommunalpolitiker in Neustadt?

Bild: der reporter / Kristina Kolbe

In unserer neuen Reihe „Kurz erklärt“ möchten wir über die politischen Strukturen auf kommunaler Ebene informieren, denn Hand aufs Herz, wer weiß denn eigentlich wirklich wofür der Hauptausschuss zuständig ist oder welche Aufgaben ein Bürgervorsteher hat? Diese neue Rubrik ist als Info-Snack gedacht für alle Menschen, die bisher vielleicht noch nicht so viele Berührungspunkte mit der Kommunalpolitik hatten und sich informieren wollen. Dieser Text wird unterstützt, Achtung, jetzt wird es kurz etwas sperrig, von der Partnerschaft für Demokratie Neustadt in Holstein, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Alles, was Sie hier erfahren, fällt unter die Kategorie „gut zu wissen“ und beansprucht nicht mehr als 100 Sekunden Lesezeit. Viel Spaß mit unserer ersten Frage, die das Thema Kommunalpolitik sozusagen an der Wurzel packt: „Wie wird man eigentlich Kommunalpolitikerin oder -politiker?“

Der allererste Schritt in Richtung Kommunalpolitik könnte zunächst der Besuch der Sitzungen sein. Diese sind nämlich öffentlich. Unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ kann man Fragen oder konkrete Themen ansprechen. Um vom Gästebereich an den Sitzungstisch zu wechseln, sind allerdings ein paar zusätzliche Schritte nötig.

Erstens:

Die Voraussetzungen erfüllen. Wer mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz in Neustadt hat, kann in die Kommunalpolitik gehen.

Zweitens:

Kandidatur vorbereiten. Es gibt verschiedene Wege, um sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Das kann man zum Beispiel über eine Partei oder Wählergemeinschaft. Hier läuft die Kandidatur meist über die Nominierung innerhalb der Partei. Wenn man als Einzelbewerber kandidieren möchte, braucht man eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften aus der Bevölkerung.

Drittens:

Teilnahme an der Kommunalwahl. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Zuletzt passierte das in Neustadt am 14. Mai 2023.

Viertens:

Mitarbeit in der Stadtverordnetenversammlung oder Ausschüssen. Nach der erfolgreichen Wahl wird man Teil der Stadtverordnetenversammlung, die alle wichtigen Entscheidungen trifft. Alternativ kann man sich auch in Ausschüssen engagieren.

Fünftens:

Politische Arbeit beginnen. Jetzt nimmt man an den Sitzungen und Diskussionen teil und hat die Möglichkeit Entscheidungen für die Stadt mitzugestalten und Interessen zu vertreten.

In der nächsten Ausgabe von „Kurz erklärt“ werfen wir einen Blick auf die einzelnen Gremien und stellen uns die Frage: „Welche Ausschüsse gibt es und was wird dort eigentlich entschieden?“ (ko)


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