

Neustadt. Gemäß der Landesverordnung in Schleswig-Holstein und der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 17. März sind Restaurants zu schließen und das Betreiben von Sportboothäfen untersagt.
Aus diesem Grund bleibt das Restaurant „Kombüse“ geschlossen und der Sportboothafen des Neustädter Segler-Verein bis zum 19. April außer Betrieb.
Die wenigen Mitglieder, die ihr Boot schon im Hafen festgemacht oder an Land liegen haben, werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Nutzung im Zusammenhang mit dem Rundhafen bis zum 19. April nicht zulässig ist.
Hingewiesen wird darauf, dass die Kieler Sportboothäfen das Kranen von Booten vollständig eingestellt haben. Es ist davon auszugehen, dass weitere Winterlagerbetreiber folgen werden. Bootseigner sollten ihre Boote nicht vor dem 19. April in den Neustädter Hafen bringen. Bootseigner, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen, würden allein beim Einlaufen in den Hafen aufgrund der touristischen Nutzung des Bootes gegen die oben genannte Verordnung verstoßen.
Nur mit der Einhaltung dieser Einschränkungen kann der Neustädter Segler-Verein und Hafenbetreiber sicherstellen, dass keine Reisen aus touristischem Anlass stattfinden. Der Vorstand bittet, gemeinsam das Ziel der Landesverordnung zu verfolgen, die Infektionskette an jeder auch nur denkbaren Stelle zu unterbrechen. (red)