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Gesche Muchow

S-H: Weitreichende Corona-Lockerungen ab 18. Mai

Auch Restaurants und Cafés dürfen wieder öffnen.

Auch Restaurants und Cafés dürfen wieder öffnen.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Die Landesregierung will das öffentliche Leben ab Mitte Mai unter Auflagen wieder hochfahren – das erklärte Ministerpräsident Daniel Günther im Landtag.
 
Gleichzeitig warnte Günther davor, zu viele Erleichterungen auf einmal zuzulassen. Die Länder hätten sich darauf verständigt, die neuen Regelungen der jeweiligen regionalen Lage anzupassen. Als Indikator zur Verbreitung sei ein Schwellenwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche beschlossen worden.
Schleswig-Holstein liege derzeit mit rund 100 Neuinfektionen im ganzen Land deutlich darunter.
 
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
Schlüsselelement seien weiterhin die Kontaktbeschränkungen, sagte der Ministerpräsident. Diese würden noch mindestens bis zum 5. Juni aufrechterhalten. Ab dem 9. Mai sei es jedoch wieder erlaubt, dass sich Angehörige zweier Haushalte treffen – also zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften treffen.
 
Familien im Fokus
Kitas
Am 18. Mai werde die Notbetreuung in den Kitas noch einmal erweitert und schließe dann auch Kinder mit besonderem Förderbedarf und Vorschulkinder ein. Ab dem 1. Juni sollen die Kitas dann in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. Dabei sollen alle Kinder in Gruppen von bis zu zehn Kindern tages- oder wochenweise im Wechsel betreut werden, erklärte der Ministerpräsident. Die Auslastung in den Einrichtungen werde dann rund 55 Prozent betragen.
 
Schulen
Auch die Schulen sollen schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren, sagte Günther. Klar sei aber auch, dass es bis zu den Sommerferien keinen Regelbetrieb geben werde. Die Landesregierung wolle es aber allen Schülern ermöglichen, bis dahin eingeschränkten Präsenzunterricht zu erhalten. Dabei liege der Fokus insbesondere auf den Schülern mit Förderbedarf.
 
Weitgehende Erleichterungen ab dem 18. Mai
Fitnessstudios, Hotels und Gastronomie
Ab dem 18. Mai sollen alle Einrichtungen wieder öffnen dürfen. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept erarbeiten um sicherzustellen, dass Kunden oder Besucher jederzeit den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten können. Dies gelte unter anderem für Indoor-Sportangebote wie Fitnessstudios, insbesondere aber auch für Restaurants, Hotels und Ferienwohnungen.
 
Tourismus und Tagestourismus
Darüber hinaus werde das Land das Betretungsverbot für die Inseln und Halligen aufheben. „Das bedeutet: Touristischer Verkehr wird ab dem 18. Mai wieder möglich“, sagte Günther.
 
Konzept für den Tagestourismus
„Uns ist bewusst, dass das Thema ‚Tagestourismus‘ aus Sicht des Infektionsschutzes hochsensibel ist“, sagte Günther. Insbesondere in den Bäderorten an der Nord- und Ostsee müsse sichergestellt werden, dass die Kapazitäten nicht überschritten werden. „Hier müssen wir gemeinsam mit den Kreisen sehr sorgsam überlegen und ein tragfähiges Konzept erarbeiten“, sagte Günther.
 
Appell an die Bürger
„Die Landesregierung stellt diese Erleichterungen unter die Schlagwörter ‚Freiheit und Verantwortung‘“, sagte Günther. „Alle erhalten eine Menge mehr Freiheit, aber nur dann, wenn sich alle ihrer Verantwortung bewusst sind.“ Es sei notwendig, dass sich alle Bürger weiterhin konsequent an die Regeln hielten, appellierte der Regierungschef.
 
Die wichtigsten Beschlüsse auf einen Blick:
- Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen
- Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben, die Wohnmobilstellplätze können geöffnet werden.
- Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben – den Kreisen wird damit die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen.
- Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
- Die stufenweise Erweiterung der Kinderbetreuung wird ermöglicht.
- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen.
- Die Öffnung von Bildungseinrichtungen in Teilen und unter Auflagen wird erlaubt.
- Kleine Präsenzveranstaltungen in Hochschulen werden wieder möglich sein.
- Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.
- Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern wird unter Auflagen zulässig sein.
- Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen und mit Einschränkungen gestattet
- Fahrschulen können den Betrieb aufnehmen, wenn sie Konzepte für Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. (red/gm)


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