

Lensahn. Zu unserem Artikel von dieser Woche zum Thema „AWO schließt Pflegeheim in Lensahn“ hat nun die Gemeinde Lensahn erneut Stellung genommen. Als ausschlaggebenden Grund für die Entscheidung zur Schließung des Pflegeheimes hatte die Geschäftsführerin der AWO Pflege S-H gGmbH Ulrike Kömpe unter anderem genannt, dass es gravierende bauliche Mängel am Gebäude gebe, die dringend saniert werden müssten. Diese Sanierung wäre nur durch einen vollständigen Abriss und anschließenden Neubau mit erheblichen Investitionskosten möglich gewesen. Diese hohen Investitionskosten seien laut AWO unter anderem durch die erhebliche Belastung des Bodens mit Schwermetallen und Schwerölen in der Region begründet. Dies habe ein Gutachten der unteren Wasserschutzbehörde des Kreises Ostholstein ergeben, das Ende 2023 gemacht worden sei. Dadurch wäre bei einem Neubau eine aufwändige und damit teure Pfahlgründung notwendig geworden.
Dies wies die Gemeinde Lensahn nun in einer weiteren Stellungnahme gegenüber dem reporter entschieden zurück: „Von einer erheblichen Belastung der Region mit Schwermetallen und Schweröl kann keine Rede sein“, äußerte die Gemeinde.
Ein Gutachten aus 2022 komme zu anderem Ergebnis:
Die Gemeinde habe ein Gutachten bei einer Fachfirma für Geotechnik in 2021 beauftragt. Untersucht werden sollten durch den Umwelt- und geotechnischen Bericht der Aufbau, die Beschaffenheit und die Eigenschaften des Baugrunds sowie potenzielle Altlasten in dem Planungsgebiet zu erkunden und zu untersuchen sowie den Baugrund vergleichend zu bewerten und Empfehlungen für die Gründung des geplanten Gebäudes auszuarbeiten. „Insbesondere sollte die umwelttechnische Fragestellung des Kreises Ostholstein bezüglich der in der Projektfläche befindlichen potenziell belasteten Böden beantwortet werden. Die Untersuchung wurde mit dem Fachbereich des Kreises abgestimmt“, erklärte die Gemeinde. Hintergrund für die Beauftragung sei der Umstand gewesen, dass die AWO in der Dr. Julius-Stinde-Straße verschiedene Neubauten und Parkplatzflächen geplant habe.
„Werte der Proben unterhalb des Grenzwertes“
Dieses Gutachten vom 15. Dezember 2022 komme jedoch zu einem anderen Ergebnis, als das von der AWO herangezogene Gutachten, so die Gemeinde. In dem Gutachten aus 2022 heißt es: „Die mit sandigen Auffüllungen und Mutterboden abgedeckte Altablagerung zeigt nach den vorliegenden Untersuchungen keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser. Der sensorische Verdacht auf MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe) hat sich analytisch nicht bestätigt“. Und weiter: „Mit Blick auf die Erlasslage des Landes Schleswig-Holstein liegen die Werte bei den Mischproben unterhalb des für Wohngebäude und Park- und Freizeit anzusetzenden Grenzwertes. Der direkte Kontakt beim Wirkungspfad Boden-Mensch ist bei der geplanten Baumaßnahme ausgeschlossen“.
Pfahlgründung wegen des Aufbaus des Baugrundes notwendig:
Die vermeintliche Bodenbelastung hatte die AWO Pflege S-H gGmbH außerdem als Begründung herangezogen, weshalb für einen Neubau eine aufwändige und damit teure Pfahlgründung notwendig geworden wäre.
Auch dem widerspricht die Gemeinde Lensahn in ihrer Stellungnahme und bezieht sich auf dasselbe Gutachten: „Entsprechend den Ergebnissen der Untergrundaufschlüsse steht im Untersuchungsgebiet unter sandigen Auffüllungen Geschiebemergel sowie im Liegenden gewachsene Sande an.“ Aufgrund dieses erkundeten Aufbaus habe ein Neubau tief gegründet werden sollen, erläutert die Gemeinde. Damit entfalle als Begründung für eine notwendige Pfahlgründung diese Aussage der AWO. „Die vorgeschlagene Pfahlgründung bezieht sich einzig auf die Bodenbeschaffenheit“, stellte die Gemeinde klar. (gm/mg)