
Eingeschränkter Saunabetrieb
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Der Umfang des Gehölzschnitts soll drei Raummeter nicht überschreiten. Größere Mengen werden nicht geschreddert. Äste und Zweige können einen Durchmesser von bis zu 14 Zentimeter haben. Der Gehölzschnitt muss zum Schreddern geeignet und mindestens einen Meter lang sein. Interessierte Bürger werden gebeten, sich rechtzeitig telefonisch beim Amt Ostholstein-Mitte unter Tel. 04528/9174-239 zu melden. (red)