

Scharbeutz. Ab dem 1. November wird die Fußgängerzone in Scharbeutz zwischen dem Fischerstieg und der Seestraße wieder für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Die Freigabe erfolgt mit Ausweisung einer Einbahnstraße aus Timmendorfer Strand kommend in Fahrtrichtung Seestraße. Ein entgegengesetztes Befahren der Strandallee ist nur für Radfahrer möglich. Ansonsten haben alle Anlieger die Einbahnstraßenregelung zu befolgen. Dieser Streckenabschnitt wird zudem als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (maximal 20 Kilometer pro Stunde) ausgewiesen. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen und diesen Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu befahren. Es wird seitens der Polizei und der Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich höchstens 20 Kilometer pro Stunde gefahren werden dürfen und besondere Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, zu nehmen ist.
Der Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 6. Januar ist von der Öffnung ausgenommen, die Fußgängerzone bleibt in dieser Zeit ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen. Seitens der Polizei und der Gemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass lediglich die dortigen Anwohner, der Lieferverkehr in der Zeit von 8 bis 11 Uhr, Taxen in der Zeit von 18 bis 4.30 Uhr sowie Radfahrer die Fußgängerzone befahren dürfen, jedoch unter Rücksichtnahme auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt wie auch in den vorangegangenen Jahren der Bereich des Ostseeplatzes, der weiterhin als Fußgängerzone bestehen bleibt. (red)




